Feststellungserklärung

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Quax
    Neuer Benutzer
    • 19.11.2018
    • 17

    #1

    Feststellungserklärung

    Hallo zusammen,
    anscheinend weil ich wohnhaft umgezogen bin und ich deshalb einem anderen Finanzamt zugeordnet werde, meine selbständige/freiberufliche Arbeit aber noch am alten Ort ist, soll ich eine Feststellungserklärung abgeben. Während ich das jetzt im Elster-Programm ausfülle, kommt es mir aber so vor, als wäre das alles nur für Gesellschaften gedacht. Habe ich als Freiberufler das tatsächlich auch zu machen?
    Danke schon mal, lG, Werner
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45939

    #2
    Während ich das jetzt im Elster-Programm ausfülle, kommt es mir aber so vor, als wäre das alles nur für Gesellschaften gedacht. Habe ich als Freiberufler das tatsächlich auch zu machen?
    Es gibt 2 Arten von Feststellungserklärungen, für dich ist die Gesonderte Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D) einschlägig,

    nur für Gesellschaften ist die Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B) einzureichen.

    Vielleicht hast du das falsche Formular ausgewählt ?



    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Quax
      Neuer Benutzer
      • 19.11.2018
      • 17

      #3
      Ok, danke, damit hast Du mir schon sehr geholfen!

      Kommentar

      Lädt...