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Europäische Jahressteuerbescheinigung

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    Europäische Jahressteuerbescheinigung

    Das FA verlangt von mir eine Jahressteuerbescheinigung für ein Tagesgeldkonto bei einer Luxemburgischen Bank. Die Bank gibt mir aber nur eine Erträgnisaufstellung.
    Das FA sagt daraufhin, wenn ich keine JS Bescheinigung vorlege, wird mein Verlustvortrag einer deutschen Bank (geschlossenes Depot) nicht anerkannt.
    Was ist zu tun ?
    Danke vorab!
    Danke ! Hat sich erledigt, war wohl ein Versehen.
    Zuletzt geändert von walbol; 29.06.2021, 18:53. Grund: Danke ! Hat sich erledigt, war wohl ein Versehen.

    #2
    Hier handelt es sich um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung - Elster. Aber mit Elster werden wir das Problem nicht lösen können.

    Kommentar


      #3
      Die Bank gibt mir aber nur eine Erträgnisaufstellung.
      Was doch auch ausreicht. In der Hilfe zur Zeile 19 der Anlage KAP steht: Bitte reichen Sie für die Erträge in Zeile 19 die entsprechende(n)

      Erträgnisaufstellung(en) ein.
      Trotzdem ist es kein Problem der elektronischen Steuererklärung, du wirst das Thema mit deinem Finanzamt

      ausfechten müssen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Mich meinen Vorpostern anschließend vielleicht noch mal Folgendes:

        Eine ausländische Bank kann keine deutsche Steuerbescheinigung erstellen, die Erträgnisaufstellung sollte reichen.

        Was das Finanzamt m.E. von Dir aber will ist die Jahressteuerbescheinigung der deutschen Bank, weil Du in der Anlage KAP einen Verlust ausgewiesen hast. Vielleicht hast Du von der deutschen Bank nur eine Erträgnisaufstellung vorgelegt, weil deren Steuerbescheinigung kein Verlust ausweist. Falls das so ist:

        Eine deutsche Bank trägt Verluste intern vor (siehe Erträgnisaufstellung) , solange Du dort damit Geschäftsbeziehungen hast. Wenn Du die Geschäftsbeziehungen beendest oder bis 15.12. des Jahres eine Verlustbescheinigung beantragst, dann wird der interne Verlust / Verlustvortrag bei der Bank herausgenommen und im Rahmen der Steuerbescheinigung als Verlustbescheinigung ausgewiesen. Anders ausgedrückt: Solange der Verlust bei der deutschen Bank intern bleibt, bleibt er intern und kann vom Finanzamt nicht angesetzt werden. Würde das Finanzamt es fälschlich doch tun, hättest Du einen falschen Verlustdoppelansatz, nämlich einmal jetzt und nächstes Jahr, wenn Du ggf. eine Verlustbescheinigung beantragst gleich nochmal.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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