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gesonderte und einheitliche Feststellung: zuständiges Finanzamt / Anschrift

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    gesonderte und einheitliche Feststellung: zuständiges Finanzamt / Anschrift

    Hallo,

    folgender Fall:
    Es besteht eine Erbengemeinschaft bestehend aus 3 Erben.
    Erbe A wohnt in NRW
    Erbe B und C wohnen in Ba-Wü, aber unterschiedlichen Städten

    Die Erbengemeinschaft hat Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung aus den Grundstücken, die sie gemeinsam Besitzen.
    Diese Grundstücke sind in Bayern.

    Erbe A möchte nun für die Erbengemeinschaft eine Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B) für die Erbengemeinschaft abgeben.
    Es gibt noch keine Steuernummer dafür.

    1. Bei welchem Finanzamt muss die neue Steuernummer beantragt werden?

    2. Auf dem Hauptvordruck in den Zeilen 4 bis 9 sollen Angaben zur Gemeinschaft gemacht werden. Was soll hier als Ort eingegeben werden?

    3. Um welche Art der Gemeinschaft (Zeilen 12 - 14) handelt es sich?





    #2
    Von welchem Ort geht denn die Verwaltung der vermieteten Grundstücke aus ? Den könntet ihr bestimmen und damit auch das zuständige Finanzamt.

    https://www.wista-ag.de/oertliche-zu...d-verpachtung/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Es geht nur um Pachteinnahmen eines Ackerlandes. Da ist ja nicht viel zu verwalten und eine Anschrift hat das auch nicht.
      Das heißt es wird dann wohl das Finanzamt bei Erbe A in NRW werden. Danke.

      Kommentar


        #4
        Da ist ja nicht viel zu verwalten und eine Anschrift hat das auch nicht.
        Wenn man den Ort der Verwaltung festlegen will, gibt man in Zeile 12 des Hauptvordrucks ja nicht die Lage des Grundstücks ein,

        sondern die Adresse des Beteiligten, der die Verwaltung übernimmt. Der hat ja eine Anschrift.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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