Hallo,
Ich habe vom Jahr 2018 einen Verlustvortrag in Höhe von 8.000 € (das erste Jahr meines Masterstudiums). Im Jahr 2019 habe ich neben meinem Studium ein Praktikum absolviert, wo ich brutto 5.000 € verdient habe und Lohnsteuer i.H.v 600 € bezahlt habe. Darüber hinaus gab es zusätzlich Werbungskosten, die ich wieder als Verlust verrechnen möchte.
Nun zu meiner Frage: Da ich im Jahr 2019 nur 5.000 € verdient habe und somit unter dem Grundfreibetrag bin, nehme ich an, dass ich die 600 € Lohnsteuer zurückbekommen werde. Ich bin mir aber nicht sicher, ob meinen Verlustvortrag mit dem 5.000 € trotzdem verrechnet wird. Das wäre ja unerwünscht. Muss ich irgendwo angeben, dass ich das nicht möchte? (Hat das Feld „Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag“ etwas damit zu tun?)
Danke vielmals für Ihre Hilfe.
Ich habe vom Jahr 2018 einen Verlustvortrag in Höhe von 8.000 € (das erste Jahr meines Masterstudiums). Im Jahr 2019 habe ich neben meinem Studium ein Praktikum absolviert, wo ich brutto 5.000 € verdient habe und Lohnsteuer i.H.v 600 € bezahlt habe. Darüber hinaus gab es zusätzlich Werbungskosten, die ich wieder als Verlust verrechnen möchte.
Nun zu meiner Frage: Da ich im Jahr 2019 nur 5.000 € verdient habe und somit unter dem Grundfreibetrag bin, nehme ich an, dass ich die 600 € Lohnsteuer zurückbekommen werde. Ich bin mir aber nicht sicher, ob meinen Verlustvortrag mit dem 5.000 € trotzdem verrechnet wird. Das wäre ja unerwünscht. Muss ich irgendwo angeben, dass ich das nicht möchte? (Hat das Feld „Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag“ etwas damit zu tun?)
Danke vielmals für Ihre Hilfe.
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