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Verlustvortrag Zweitstudium

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    Verlustvortrag Zweitstudium

    Hallo,

    Ich habe vom Jahr 2018 einen Verlustvortrag in Höhe von 8.000 € (das erste Jahr meines Masterstudiums). Im Jahr 2019 habe ich neben meinem Studium ein Praktikum absolviert, wo ich brutto 5.000 € verdient habe und Lohnsteuer i.H.v 600 € bezahlt habe. Darüber hinaus gab es zusätzlich Werbungskosten, die ich wieder als Verlust verrechnen möchte.

    Nun zu meiner Frage: Da ich im Jahr 2019 nur 5.000 € verdient habe und somit unter dem Grundfreibetrag bin, nehme ich an, dass ich die 600 € Lohnsteuer zurückbekommen werde. Ich bin mir aber nicht sicher, ob meinen Verlustvortrag mit dem 5.000 € trotzdem verrechnet wird. Das wäre ja unerwünscht. Muss ich irgendwo angeben, dass ich das nicht möchte? (Hat das Feld „Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag“ etwas damit zu tun?)

    Danke vielmals für Ihre Hilfe.

    #2
    Ich bin mir aber nicht sicher, ob meinen Verlustvortrag mit dem 5.000 € trotzdem verrechnet wird. Das wäre ja unerwünscht. Muss ich irgendwo angeben, dass ich das nicht möchte?
    Das mag zwar unerwünscht sein, lässt sich aber nicht vermeiden ! Eigentlich hättest du die Einkommensteuererklärung für 2019 längst abgeben müssen,

    du bist bereits 11 Monate zu spät dran.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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