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Steuererklärung nach Zweitstudium - Werbungskosten werden nicht Berücksichtigt?

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    Steuererklärung nach Zweitstudium - Werbungskosten werden nicht Berücksichtigt?

    Guten Tag zusammen,

    ich habe mir nun Zeit genommen und angefangen meine Steuererklärung(en) zu machen und somit auch mein Zweitstudium davon abzuziehen. Für 2014 habe ich die bereits gemacht und am Ende bei "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" steht -1.539€.

    Nun wollte ich das gleiche für meine Studienzeit bis einschließlich 2016 machen und anschließend für die Zeit ab der ich gearbeitet habe (2017/2018/2019).

    Ich benutze das Programm ElsterFormular20.5.

    Für 2015 bin ich wie Folgt vorgegangen:

    1. Im Hauptvordruck auf Seite 1 das Kästchen Einkommensteuererklärung angekreuzt, dann meine Persönlichen Daten eingegeben. Seite 2, 3 und 4 habe ich so gelassen.

    2. Anlage N hinzugefügt auf der Seite 1, die Steuerklasse 1 ausgewählt, die Dauer des Dienstverhältnisses (01.01. -31.21.) sowie mein Bruttoarbeitslohn mit 0,00€ eingetragen.

    3. Auf Seite 2 der Anlage N habe ich dann unter Punkt 43 die Werbungskosten:Fortbildungskosten sowie unter Punkt 47, die Kontoführungsgebühren eingetragen.

    4. Dann habe ich noch das Formular Angaben zur Vorsogeaufwendungen ausgefüllt.

    5. Gespeichert und auf Berechnen geklickt und dann kommt eine PDF.
    Siehe: https://www.bilder-upload.eu/bild-8f...00839.jpg.html

    Nun zu meiner eigentlichen Frage. Habe ich das so richtig gemacht oder lese ich das Ergebnis einfach nur falsch?
    Für mich sieht es so aus, als wären die Werbungskosten nicht verrechnet worden sondern ausgeglichen und nur die Sonderausgaben (Krankenversicherung, Haftplicht, usw.).


    Ich habe mir auf eine Videoplattform mehrere Videos angeschaut und da werden die Werbungskosten und die Sonderausgaben addiert. Bei diesen wird unter dem Punkt "Gesamtbeitrag der Einkünfte" nicht der Punkt "Berücksichtung als Verlustrücktrag/-vortrag" erwähnt.

    Siehe: https://www.bilder-upload.eu/bild-1b...00955.jpg.html



    Was mache ich falsch? Kann mich jemand vlt. aufklären oder sogar helfen?

    Vielen Dank
    Benjamin

    #2
    AW: Steuererklärung nach Zweitstudium - Werbungskosten werden nicht Berücksichtigt?

    Der Gesamtbetrag der Einkünfte interessiert.!

    Da siehst Du einen Unterschied zwischen den beiden Bildern.
    Der Verlust ist verpufft.
    Zuletzt geändert von stiller; 11.10.2019, 16:51.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung nach Zweitstudium - Werbungskosten werden nicht Berücksichtigt?

      Verpufft ist er nicht, das erste Bild ist nur in neueren Bescheiden enthalten, das zweite in älteren, ohne dass es etwas Relevantes damit sagt.

      Fakt ist, dass der negative Gesamtbetrag der Einkünfte in das Vorjahr zurückgetragen oder -auf Wunsch- in das Folgejahr vorgetragen und dort vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung nach Zweitstudium - Werbungskosten werden nicht Berücksichtigt?

        Danke für Eure Antworten! Leider bin ich dadurch nicht schlauer geworden ^^
        Werde auf ein Steuerberater zugehen.

        Allerdings möcht ich mich bei Euch bedanken!!!

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung nach Zweitstudium - Werbungskosten werden nicht Berücksichtigt?

          Danke für Eure Antworten! Leider bin ich dadurch nicht schlauer geworden
          Das ist doch ganz einfach. Der Gesamtbetrag deiner Einkünfte im Jahr 2015 war negativ und zwar -3.143,00 €. Darüber erhältst du einen Feststellungsbescheid.

          Diesen Verlust kannst du damit auf das Jahr 2016 vortragen. Wenn es 2016 ebenfalls keine positiven Einkünfte gab, sonden wieder nur Werbungkosten, erfolgt der weitere Vortrag nach 2017.

          Die gesammelten Verluste werden mit den ersten positiven Einkünften des Jahres 2017 verrechnet. Ob der Verlustvortrag steuerlich etwas bringt oder verpufft, hängt von der Höhe deiner Einkünfte 2017 ab.

          Alles, was in der Steuerberechnung unterhalb des Gesamtbetrags der Einkünfte steht, ist nicht von Belang. Das kannst du einfach vergessen.

          - - - Aktualisiert - - -

          Ergänzung: Die Berechnung, die da unterhalb des Gesamtbetrags der Einkünfte angezeigt wird, ist fehlerhaft. Aber die kannst du ohnehin vergessen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung nach Zweitstudium - Werbungskosten werden nicht Berücksichtigt?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das ist doch ganz einfach. Der Gesamtbetrag deiner Einkünfte im Jahr 2015 war negativ und zwar -3.143,00 €. Darüber erhältst du einen Feststellungsbescheid.

            Diesen Verlust kannst du damit auf das Jahr 2016 vortragen. Wenn es 2016 ebenfalls keine positiven Einkünfte gab, sonden wieder nur Werbungkosten, erfolgt der weitere Vortrag nach 2017.

            Die gesammelten Verluste werden mit den ersten positiven Einkünften des Jahres 2017 verrechnet. Ob der Verlustvortrag steuerlich etwas bringt oder verpufft, hängt von der Höhe deiner Einkünfte 2017 ab.

            Alles, was in der Steuerberechnung unterhalb des Gesamtbetrags der Einkünfte steht, ist nicht von Belang. Das kannst du einfach vergessen.

            - - - Aktualisiert - - -

            Ergänzung: Die Berechnung, die da unterhalb des Gesamtbetrags der Einkünfte angezeigt wird, ist fehlerhaft. Aber die kannst du ohnehin vergessen!
            Hallo Charlie , erstmal danke für deine Antwort!!!
            Also das bedeutet, dass ich "nur" die Werbungskosten Gutgeschrieben bekomme und die Krankenversicherung, Haftpflicht usw nicht oder?
            Hab da noch eine Frage. Muss ich die Verluste von z.B. 2015 in der Steuererklärung 2016 nennen oder werden die automatisch dann 2017 verrechnet?
            Und wenn es nicht automatisch verrechnet wird, muss ich erst auf den Bescheid von 2015 warten bis ich die von 2016 mache?

            Ich danke dir vielmals! Ich hab da viel zu viel schiss irgendwas falsch zu machen bei der Steuererklärung.

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              #7
              AW: Steuererklärung nach Zweitstudium - Werbungskosten werden nicht Berücksichtigt?

              Zitat von Bana89 Beitrag anzeigen
              Also das bedeutet, dass ich "nur" die Werbungskosten Gutgeschrieben bekomme und die Krankenversicherung, Haftpflicht usw nicht oder?
              Sonderausgaben haben keinen Einfluss auf Gewinn oder Verlust.

              Zitat von Bana89 Beitrag anzeigen
              Muss ich die Verluste von z.B. 2015 in der Steuererklärung 2016 nennen
              Nein, sie werden mit der Steuererklärung für 2015 erklärt.

              Zitat von Bana89 Beitrag anzeigen
              muss ich erst auf den Bescheid von 2015 warten bis ich die von 2016 mache?
              Nein, musst Du nicht. Selbst wenn 2016 schon der Bescheid ergangen wäre, bevor 2015 veranlagt wird, würde er nötigenfalls nachträglich geändert werden.

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                #8
                AW: Steuererklärung nach Zweitstudium - Werbungskosten werden nicht Berücksichtigt?

                Ok vielen Dank! Dann scheint es mir so, dass ich mir doch zutraue die Steuererklärungen selbst zu machen.

                Danke vielmals!

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