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Kleinunternehmer & Innergemeinschaftliche Leistungen

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    Kleinunternehmer & Innergemeinschaftliche Leistungen

    Hallo Forum,

    das Finanzamt hat mich zum ersten Mal dazu aufgefordert eine Umsatzsteuererklärung nachzureichen und ich bin nicht sicher, ob ich alles richtig verstehe.
    Ich bin freiberuflicher Grafikdesigner und nutze die Kleinunternehmerregelung. Ich habe Kunden in Deutschland sowie im EU-Ausland und in einem Drittland. Mein jährlicher Gesamtumsatz ist unter 10.000 Euro. Einer meiner EU-Ausland-Kunden ist ein Unternehmen mit Ust.-ID. Auch ich habe eine Ust.-ID, die ich 2018 beantragt habe. Ich mache außerdem keine betrieblichen Einkäufe im Ausland. Ich ging immer davon aus, dass ich nicht Umsatzsteuerpflichtig bin und deswegen keine Umsatzsteuererklärung machen muss. Ich habe auch noch nie eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht.
    Nun wurde ich aufgefordert die Umsatzsteuererklärung für 2018 nachzureichen. Es wurde unter anderem darauf verwiesen, dass Leute, die "Innergemeinschaftliche Leistungen" kaufen oder verkaufen keinen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen dürfen.
    Nun wollte ich das Elster-Formular ausfüllen.
    Bei "Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer" Nr. 33 und 34 gebe ich die Summe an, die ich in Deutschland verdient habe.
    Hinten bei "Verbleibende Umsatzsteuer / Verbleibender Überschuss" Nr. 167, 168 gebe ich jeweils 0 Euro ein.
    Die Anlage UR ist jetzt, soweit ich das verstanden habe, Teil des Elster-Formulars? Es wurde darauf hingewiesen, dass ich diese unbedingt beifügen muss. Ich verstehe allerdings nicht, ob und was ich dort ausfüllen muss, da scheinbar nichts auf mich zutrifft?
    Ich mache mir Sorgen, dass ich nicht verstanden habe, wo ich meine Einnahmen aus dem EU-Ausland eingeben muss.
    Außerdem frage ich mich, ob ich insgesamt etwas falsch gemacht habe. Hätte ich in meiner Situation eine Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen? Der Brief von Finanzamt war sehr auf die "Innergemeinschaftlichen Leistungen" fokussiert, weswegen ich nicht sicher bin, ob ich gerade in dem Bereich etwas schuldig geblieben bin.
    Ich habe heute einige Zeit zu dem Thema gegoogelt, es hat mich jedoch noch mehr verwirrt.

    Für Tips und Gedanken zu dem Thema wäre ich sehr dankbar!

    #2
    AW: Kleinunternehmer & Innergemeinschaftliche Leistungen

    Nein, die Anlage UR ist nicht

    Zitat von Penny2 Beitrag anzeigen
    Teil des Elster-Formulars
    Jedenfalls nicht im Formular für 2018. Dort sind die bis 2017 in der Anlage UR zu machenden Angaben in das eigentliche Erklärungsformular integriert.

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