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Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zu Gesetz. Krankenversicherung - wo eintragen?

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    Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zu Gesetz. Krankenversicherung - wo eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich bekomme bei der Überprüfung meiner Angaben diese Meldung:

    "Es wurde angegeben, dass kein Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung beziehungsweise zu den Krankheitskosten besteht, gleichzeitig wurden aber steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung laut Nummer 24a oder 24b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."

    Wo muss ich den angeben, dass ich Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur GKV habe?
    Ich danke im Voraus für Infos.

    Schönen Gruß,
    A. Eriksson


    #2
    Wo muss ich den angeben, dass ich Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur GKV habe?
    Das muss man seit 2019 nicht mehr angeben, du hast aber in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 51 fälschlich Nein ausgewählt oder angekreuzt.

    Hier bist du im falschen Unterforum gelandet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Herzlichen Dank! Die Antwort war sehr hilfreich und sorry, dass ich das falsche Unterforum angeschrieben habe.

      Grüße.

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