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Anlage FE5 bei Vermietung durch Mutter + Sohn

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    Anlage FE5 bei Vermietung durch Mutter + Sohn

    Hallo,
    für die Einnahmen aus Vermietung 50% Mutter 50% Sohn machen wir jährlich eine Feststellungserklärung. In Elster wird nun der Hinweis angezeigt, dass wir auch die Anlage FE 5 ausfüllen müssen. Ist dies zwingend notwendig?
    In der Anlage FB haben wir als Art der Beteiligung bei beiden "Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung" angegeben. Oder liegt hier bereits der Fehler?
    Vorab Danke für eure Unterstützung!
    Grüße, Julia

    #2
    In Elster wird nun der Hinweis angezeigt, dass wir auch die Anlage FE 5 ausfüllen müssen. Ist dies zwingend notwendig?
    Nein, das ist nur ein Hinweis, der außerdem falsch ist. Einfach ignorieren ! Hinweis auf Anlage Corona-Hilfen ebenfalls !

    Die Art der Beteiligung, nämlich: Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung, ist zutreffend
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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