Vorauszahlung 2020

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  • Monika2001
    Neuer Benutzer
    • 13.05.2014
    • 3

    #1

    Vorauszahlung 2020

    Hallo zusammen, wo soll ich die Vorauszahlungen für das Jahr 2020 eintragen?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Bei Allgemein und Projekt sicher nicht, damit lassen sich nämlich keine Steuererklärungen erstellen.

    Bei kommerziellen Steuerprogrammen lassen sich die Vorauszahlungen erfassen, in der Webanwendung Mein ELSTER offiziell nicht.

    Das Finanzamt berücksichtigt die Vorauszahlungen von amtswegen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Monika2001
      Neuer Benutzer
      • 13.05.2014
      • 3

      #3
      "offiziell nicht" das heißt?

      Kommentar

      • Monika2001
        Neuer Benutzer
        • 13.05.2014
        • 3

        #4
        Wenn ich die Steuererklärung in Papierform machen würde, dann wo sollte ich die Vorauszahlungen eintragen?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          Wenn ich die Steuererklärung in Papierform machen würde, dann wo sollte ich die Vorauszahlungen eintragen?
          Auch da hast du keine Erfassungsmöglichkeit !

          "offiziell nicht" das heißt?
          Das heißt, dass du in der Anlage N eine Lohnsteuerbescheinigung mit Bruttolohn 0,00 anlegen kannst und die Vorauszahlungen dort als

          einbehaltene Lohnsteuer bzw.Soli einträgst. Dieser Eintrag ermöglicht dir eine korrekte Berechnung der Abschlusszahlung, du musst ihn

          aber vor dem Versenden wieder löschen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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