Einverständnis für Zusammenveranlagung

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  • Roseo
    Neuer Benutzer
    • 24.07.2021
    • 10

    #1

    Einverständnis für Zusammenveranlagung

    Guten Tag, ich habe die Daten für unsere Steuererklärung 2020 eingegeben, Zusammenveranlagung für meinen Ehemann und mich, wie in allen Jahren zuvor. Keine Fehler mehr, aber Hinweis: "Bitte beantragen Sie die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner(in) nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung)." - Ja, der Ehepartner ist einverstanden. Aber wo gebe ich das ein? Alles versucht, alle Angaben entsprechend, aber dieser Hinweise kommt immer wieder.
    Wie komme ich weiter?
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    das ist nur ein Hinweis.
    Keine Aktion erforderlich
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      Wollt ihr den Steuerbescheid, den ihr in all den Jahren zuvor auf Papier bekommen habt, wirklich in elektronischer Form ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Roseo
        Neuer Benutzer
        • 24.07.2021
        • 10

        #4
        Hallo Charlie24, warum denn nicht? Elektronisch reicht doch ... ich hoffe, es kommt auch als pdf bzw. mit einer Funktion selbst das pdf zu erstellen.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45977

          #5
          ich hoffe, es kommt auch als pdf
          Der verbindliche Bescheid wird als PDF bereitgestellt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Roseo
            Neuer Benutzer
            • 24.07.2021
            • 10

            #6
            Danke für die Info!

            Kommentar

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