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'Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag' - wie berechnen?

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    'Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag' - wie berechnen?

    Hallo zusammen, Frage zu Anlage N. Bei 'Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge' sind die entsprechenden Einnahmen eingetragen. Sie kommen aus Tätigkeit im Ausland, es gibt hier keine Lohnsteuerkarte. Wie berechne ich jetzt die 'Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag' (lt. Nr. 29 der Lohnsteuerbescheinigung)?

    #2
    Die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ist das 12-fache des monatlichen Versorgungsbezugs (Brutto)

    im Jahr das Versorgungsbeginns zuzüglich von Einmalzahlungen, auf die ein Rechtsanspruch bestand (§ 19 Abs. 2 Satz 4 EStG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24!

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