Nebentätigkeiten (Ausbilder) in die Schweiz

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  • steurone
    Neuer Benutzer
    • 31.07.2020
    • 2

    #1

    Nebentätigkeiten (Ausbilder) in die Schweiz

    Hallo zusammen!


    Ich arbeite Vollzeit an der Uni und habe ich letztes Jahr eine Nebentätigkeiten (als Ausbilder) in die Schweiz durchgeführt.


    Ich wurde in CHF bezahlt, aber mit einer Überweisung direkt auf mein EUR Konto (d.h. habe ich keine CHF bekommen, sonst EUR). Die Schweizer Steuern sind bereits abgezogen.


    Was soll ich denn diese Einkommen eintragen?


    A) Freiberufliche und selbständige Arbeit / Nebenberufliche Tätigkeit (§ 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG) auf EUR?


    B) Ausländischen Einkünfte (Anlage AUS) mit Quellensteurabzug und AHV Beitrag (wie in Lohnausweis in CHF)


    Vielen Dank!
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Das wirst Du den steuerlichen Berater deines Vertrauens fragen müssen, das ist kein Elsterthema.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • steurone
      Neuer Benutzer
      • 31.07.2020
      • 2

      #3
      Ich bitte um Entschuldigung.

      Leider habe ich keinen, deshalb wenn jemand könnte mir ein hinweise geben...

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15383

        #4
        Zitat von steurone Beitrag anzeigen
        Leider habe ich keinen
        Im Web solltest Du schon einen finden

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7872

          #5
          Um das vielleicht noch einmal klarzustellen: Es handelt sich nicht um eine Böswilligkeit unsererseits. Dies ist ein Forum zum Thema "Elster" und nicht zur Steuerberatung, d.h. Du wirst im Forum des Kleingartenvereins ebenfalls keine Themen zu Festgeldern finden. Außerdem ist es nach dem Steuerberatungsgesetz schon aus Haftungsgründen nur den dort genannten Personen erlaubt Steuerberatung durchzuführen, wozu die Forenteilnehmer üblicherweise nicht gehören.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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