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Verlustvortrag aus Masterstudium

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    Verlustvortrag aus Masterstudium

    Hallo, ich grüble gerade über meinen Verlustvortrag aus meinem Studium nach.

    Ich habe in den Jahren 2014-2018 meinen Master gemacht und nicht gearbeitet.
    Steuerpflichtig beschäftigt bin ich seit dem 1.5.2021.

    Ich habe meine Steuererklärung für die Jahre 2014-2018 gemacht und es kam ein Verlustvortrag von ca. 7000 € raus.
    Ich verdiene momentan nur 1300 € brutto.
    Wenn ich 2022 meine erste Steuererklärung mit Einkommen machen würde, würde der Verlustvortrag quasi verpuffen, weil so gut wie keine Steuern zahle.
    Ab Januar 2023 werde ich ca. 3000 brutto verdienen.

    Meine Frage: Kann ich einfach für 2021 und 2022 keine Steuererklärung abgeben, sondern erst für 2023, sodass mir mehr vom Verlustvortrag bleibt? Oder kann ich das nicht so lange aufschieben und der verfällt irgendwann?

    Es wär super, wenn jemand eine Antwort hierauf hätte





    #2
    Meine Frage: Kann ich einfach für 2021 und 2022 keine Steuererklärung abgeben, sondern erst für 2023, sodass mir mehr vom Verlustvortrag bleibt?
    Nein, die Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs führt zur Steuererklärungspflicht: § 56 Abs. 2 EStDV

    Du musst jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung einreichen, also auch für die Jahre 2019 und 2020 und natürlich auch für 2021.

    Das Jahr der Verlustverrechnung kann man sich nicht aussuchen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ah ok, danke dir!

      Dann macht es wahrscheinlich am meisten Sinn die Steuererklärungen für 2014-2018 zurückzuziehen mittels Einspruch, oder?
      dann könnte ich die für 2023 machen und mir würde noch was vom Verlustvortrag bleiben, richtig?
      Wobei dann natürlich die Jahre 2014-2016 wegen der Frist wegfallen würden.

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        #4
        Dann macht es wahrscheinlich am meisten Sinn die Steuererklärungen für 2014-2018 zurückzuziehen mittels Einspruch, oder?
        Wie kommst du jetzt darauf ? Was soll das denn bringen ?. Dann wären doch die 7.000,00 € ebenfalls futsch
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ab 2023 verdiene ich 3000 brutto. Wenn ich den Verlustvortrag erst dann geltend mache, müsste ich doch mehr zurück bekommen als jetzt mit meinen 1300. Ich dachte daran die Steuererklärung jetzt mittels Einspruch zurückzuziehen und die Jahre 2017 und 2018 wo ich einen Verlust habe, erst mit der Steuererklärung 2023 abzugeben. Oder müsste ich dann auch die für die dazwischen liegenden Jahre machen?

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            #6
            Wenn sich für 2018 ein Verlustvortrag ergibt, dann bist Du natürlich zur Abgabe der Steuererklärung 2019 verpflichtet

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              #7
              Ich glaube der originelle Gedanke ist, wenn man die Erklärung z.B. für 2018 nicht jetzt abgibt sondern erst 2023, man dann einen frischen Verlust ausgewiesen bekommt, den man dann direkt in der Erklärung für den VZ 2023 verwenden kann. Interessanter Ansatz, aber untauglich und man sollte beim Lesen auf keinen Fall Kaffee im Mund haben.

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                #8
                Zitat von Atticus Beitrag anzeigen
                Ich dachte daran die Steuererklärung jetzt mittels Einspruch zurückzuziehen und die Jahre 2017 und 2018 wo ich einen Verlust habe, erst mit der Steuererklärung 2023 abzugeben. Oder müsste ich dann auch die für die dazwischen liegenden Jahre machen?
                Natürlich.
                Mit dem Bescheid für 2018 kommt der Bescheid über den verbleibenden Verlust zum 31.12.18. Daraus wird, so es 2019 keine Einkünfte gab, mit der verpflichtenden Erklärung 2019 der verbleibende Verlust zum 31.12.19, mit der für 2020 der Verlust zum 31.12.20, und da du 2021 ja anscheinend 1300€ je Monat verdienst, dann in der Veranlagung für 2021 damit verrechnet. Wonach der Verlust weg sein dürfte, aber dafür zahlst du 2021 sicher keine Einkommensteuer.
                Selbst wenn du auf den Gedanken kommst, 2017 und 2018 erst zu erklären, wenn die Bescheide für 2020 und 21 schon da sind: die werden dann von Amts wegen geändert.

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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Natürlich.
                  Mit dem Bescheid für 2018 kommt der Bescheid über den verbleibenden Verlust zum 31.12.18. Daraus wird, so es 2019 keine Einkünfte gab, mit der verpflichtenden Erklärung 2019 der verbleibende Verlust zum 31.12.19, mit der für 2020 der Verlust zum 31.12.20, und da du 2021 ja anscheinend 1300€ je Monat verdienst, dann in der Veranlagung für 2021 damit verrechnet. Wonach der Verlust weg sein dürfte, aber dafür zahlst du 2021 sicher keine Einkommensteuer.
                  Selbst wenn du auf den Gedanken kommst, 2017 und 2018 erst zu erklären, wenn die Bescheide für 2020 und 21 schon da sind: die werden dann von Amts wegen geändert.
                  Vielen Dank, multi. Das ist verständlich.

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