Guten Tag,
in der Steuererklärung für 2020 möchte ich gerne meine HomeOffice-Tätigkeit (bedingt durch Corona) im Arbeitszimmer angeben. Sofern ich alles richtig verstanden habe, können bei der Nutzung eines Arbeitszimmers, gewisse Kosten als Werbungskosten anteilig abgesetzt werden. Worauf ich allerdings keine konkreten Informationen gefunden habe, ist die endgültige Berechnung, nachdem der prozentuale Anteil des Arbeitszimmers zur Wohnfläche ermittelt wurde.
Nach logischem Verständnis, ist mir eigentlich klar, wie diese sich berechnet, würde mich aber gerne absichern, um nichts verkehrt zu machen.
Daher die offene Frage, ob folgende Betrachtung korrekt ist für die Betrachtung der Stromrechnung?
Beispiel:
prozentualer Anteil Arbeitszimmer zu Wohnfläche: 10%
Rechnungsbetrag Strom: 1200,00 €
Tage 2020: 366
Arbeitstage (gesamt) in 2020: 254
Tage im HomeOffice: 284
Arbeitstage im HomeOffice: 170
Berechnung nach meinem Verständnis:
Ich hätte dann nämlich eine Folgefrage. Wenn ich nach dieser Vorgehensweise die möglich absetzbaren Werbungskosten addiere, komme ich nicht über 600,00 €. Da frage ich mich, ob ich den Aufwand betreibe, ein Arbeitszimmer und die zugehörigen Werbungskosten zu beantragen/abzusetzen?
Die HomeOffice-Pauschale wäre an dieser Stelle für mich ja lukrativer. Anschaffungen, wie bspw. Computer, sind ja in beiden Fällen (HO-Pauschale oder Arbeitszimmer) zusätzlich absetzbar.
Ich hoffe, ich konnte mein Problem klar darstellen und freue mich über Antworten.
Freundliche Grüße
Christian
in der Steuererklärung für 2020 möchte ich gerne meine HomeOffice-Tätigkeit (bedingt durch Corona) im Arbeitszimmer angeben. Sofern ich alles richtig verstanden habe, können bei der Nutzung eines Arbeitszimmers, gewisse Kosten als Werbungskosten anteilig abgesetzt werden. Worauf ich allerdings keine konkreten Informationen gefunden habe, ist die endgültige Berechnung, nachdem der prozentuale Anteil des Arbeitszimmers zur Wohnfläche ermittelt wurde.
Nach logischem Verständnis, ist mir eigentlich klar, wie diese sich berechnet, würde mich aber gerne absichern, um nichts verkehrt zu machen.
Daher die offene Frage, ob folgende Betrachtung korrekt ist für die Betrachtung der Stromrechnung?
Beispiel:
prozentualer Anteil Arbeitszimmer zu Wohnfläche: 10%
Rechnungsbetrag Strom: 1200,00 €
Tage 2020: 366
Arbeitstage (gesamt) in 2020: 254
Tage im HomeOffice: 284
Arbeitstage im HomeOffice: 170
Berechnung nach meinem Verständnis:
- Der Rechnungsbetrag in Höhe von 1.200,00 € bezieht sich auf das komplette Kalenderjahr 2020.
--> 366 Tage = 1.200,00 € - Da ich nicht das gesamte Jahr im HomeOffice gewesen bin, müsste, nach meinem Verständnis, der Rechnungsbetrag nur auf die reinen Arbeitstage im HomeOffice berechnet werden.
--> 170 x 1200 / 366 = 577,38 € - Abschließend wird der anteilige absetzbare Betrag für das Arbeitszimmer ermittelt.
--> 10% von 577,38 € = 57,74 €
Ich hätte dann nämlich eine Folgefrage. Wenn ich nach dieser Vorgehensweise die möglich absetzbaren Werbungskosten addiere, komme ich nicht über 600,00 €. Da frage ich mich, ob ich den Aufwand betreibe, ein Arbeitszimmer und die zugehörigen Werbungskosten zu beantragen/abzusetzen?
Die HomeOffice-Pauschale wäre an dieser Stelle für mich ja lukrativer. Anschaffungen, wie bspw. Computer, sind ja in beiden Fällen (HO-Pauschale oder Arbeitszimmer) zusätzlich absetzbar.
Ich hoffe, ich konnte mein Problem klar darstellen und freue mich über Antworten.
Freundliche Grüße
Christian
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