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Berechnung Werbungskosten eines Arbeitszimmers

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    Berechnung Werbungskosten eines Arbeitszimmers

    Guten Tag,

    in der Steuererklärung für 2020 möchte ich gerne meine HomeOffice-Tätigkeit (bedingt durch Corona) im Arbeitszimmer angeben. Sofern ich alles richtig verstanden habe, können bei der Nutzung eines Arbeitszimmers, gewisse Kosten als Werbungskosten anteilig abgesetzt werden. Worauf ich allerdings keine konkreten Informationen gefunden habe, ist die endgültige Berechnung, nachdem der prozentuale Anteil des Arbeitszimmers zur Wohnfläche ermittelt wurde.

    Nach logischem Verständnis, ist mir eigentlich klar, wie diese sich berechnet, würde mich aber gerne absichern, um nichts verkehrt zu machen.
    Daher die offene Frage, ob folgende Betrachtung korrekt ist für die Betrachtung der Stromrechnung?

    Beispiel:

    prozentualer Anteil Arbeitszimmer zu Wohnfläche: 10%
    Rechnungsbetrag Strom: 1200,00 €
    Tage 2020: 366
    Arbeitstage (gesamt) in 2020: 254
    Tage im HomeOffice: 284
    Arbeitstage im HomeOffice: 170

    Berechnung nach meinem Verständnis:
    1. Der Rechnungsbetrag in Höhe von 1.200,00 € bezieht sich auf das komplette Kalenderjahr 2020.
      --> 366 Tage = 1.200,00 €
    2. Da ich nicht das gesamte Jahr im HomeOffice gewesen bin, müsste, nach meinem Verständnis, der Rechnungsbetrag nur auf die reinen Arbeitstage im HomeOffice berechnet werden.
      --> 170 x 1200 / 366 = 577,38 €
    3. Abschließend wird der anteilige absetzbare Betrag für das Arbeitszimmer ermittelt.
      --> 10% von 577,38 € = 57,74 €
    Kann mir jemand bestätigen, ob diese Vorgehensweise zur Berechnung der absetzbaren Werbungskosten für ein Arbeitszimmer korrekt berechnet wäre?

    Ich hätte dann nämlich eine Folgefrage. Wenn ich nach dieser Vorgehensweise die möglich absetzbaren Werbungskosten addiere, komme ich nicht über 600,00 €. Da frage ich mich, ob ich den Aufwand betreibe, ein Arbeitszimmer und die zugehörigen Werbungskosten zu beantragen/abzusetzen?
    Die HomeOffice-Pauschale wäre an dieser Stelle für mich ja lukrativer. Anschaffungen, wie bspw. Computer, sind ja in beiden Fällen (HO-Pauschale oder Arbeitszimmer) zusätzlich absetzbar.

    Ich hoffe, ich konnte mein Problem klar darstellen und freue mich über Antworten.

    Freundliche Grüße
    Christian

    #2
    Deine Frage hat mit Elster nichts zu tun, sondern ist reine Steuerberatung. Da wirst Du dich schon selbst einlesen müssen oder mit dem steuerlichen Berater Deines Vertrauens ins Benehmen setzen dürfen. Hilfreich ist vielleicht das BMF-Schreiben vom 06.10.2017 (https://amtliche-handbuecher.bundesf.../I/inhalt.html) und die FAQ's des BMF (https://amtliche-handbuecher.bundesf.../I/inhalt.html).
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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