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Wohnung in Spanien - Muss ich diese Wohnung bei der Steuererklärung ELSTER angeben?

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    Wohnung in Spanien - Muss ich diese Wohnung bei der Steuererklärung ELSTER angeben?

    Ich bin EU-Bürger und lebe seit etwas mehr als zwei Jahren in Deutschland. Bevor ich nach Deutschland zog, lebte ich in Spanien, wo ich immer noch eine Wohnung besitze. Die Wohnung wurde im Jahr 2006 gekauft. Meine Wohnung ist nicht vermietet und ich beziehe kein Einkommen daraus. Ich plane, die Wohnung nächstes Jahr (2022) zu verkaufen. Muss ich diese Wohnung bei der Steuererklärung über ELSTER angeben und wenn ja, in welchem Abschnitt von ELSTER kann ich diese Erklärung abgeben?
    Zuletzt geändert von Josef Testa; 09.08.2021, 12:52.

    #2
    Der Besitz einer nicht vermieteten Immobilie im Ausland muss in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.

    Wenn Einkünfte erzielt würden, mag das anders sein, es hängt aber vom jeweiligen DBA ab, ob und wo die erklärt werden müssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort.

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