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    Betriebseinnahmen

    Hallo ich bin umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Ich habe eine Frage zur richtigen Eintragung der Betriebseinnahmen in die EÜR 2020. Ich hatte 2020 einen Umsatz von 18000 Euro. Davon waren 3000 Euro umsatzsteuerbefreit. Meine Frage wie trage ich das jetzt bei den Betriebseinnahmen richtig ein. Ich habe mir die EÜR für 2020 mal angesehen. Ich würde die 18000 Euro in die Zeile 11 Kennzahl 111 eintragen und die 3000 Euro in die Zeile 12 Kennzahl 119. Oder müssen die 3000 Euro in die Zeile 15 Kennzahl 103. Da bin ich mir nicht sicher und möchte deshalb hier höflichst nachfragen. Vielleicht müssen aber nur 15000 Euro in Zeile 11 und 3000 Euro in Zeile 12? Was ist richtig ?

    #2
    Du trägst deinen Gesamtumsatz von 18.000,00 € in die Zeile 11 der EÜR ein und die darin enthaltenen 3.000,00 € steuerbefreiten Umsätze nachrichtlich

    zusätzlich in die Zeile 12 der EÜR ein. Dann geht es ab Zeile 17 weiter. Das steht doch auch so im Formular.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke , Charlie die 3000 Euro die ich in Zeile 12 eintragen soll sind aber nicht steuerfrei, sondern umsatzsteuerfrei. Oder meinst Du mit steuerfrei umsatzsteuerfrei, bin ein wenig verwirrt.

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        #4
        Was ist denn für Dich der Unterschied zwischen frei, steuerfrei und umsatzsteuerfrei? In Zeile 12 sind Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 Umsatzsteuergesetz einzutragen.

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          #5
          Oder meinst Du mit steuerfrei umsatzsteuerfrei, bin ein wenig verwirrt.
          Ja natürlich ! Dass es um nicht steuerbare Umsätze und Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UStG geht, steht doch bei Zeile 12 dabei.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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