Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrrad von der Steuer absetzen: ein altes Thema - neu angepackt ...

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrrad von der Steuer absetzen: ein altes Thema - neu angepackt ...

    Hallo community,https://www.radforum.de/images/radforum/smilies/old/icon_smile.gif


    vorweg: ich bin nicht sicher ob ich das jetzt in das richtige Forum reingesetzt habe.

    setzt ihr eigentlich Eure Ausgaben fürs Fahrrad von der Steuer ab?

    nicht erst die neuerlich geführte Debatte - kann man ein Lastenrad(bau) von der Steuer absetzen kam das Thema wieder in die Öffentlichkeit. vgl. z.B.
    https://www.zeit.de/mobilitaet/2021-...-verkehrswende

    Schon eine ganze Weile ist das Thema schon da: in der ein oder anderen Form.

    nun ist die also die Frage die: Roberto (ein fiktiver Mustermensch) fährt mit dem Rad zur Arbeit - mit einem Rad, das er sich neu erworben hat.
    Kann er dieses in irgend einer Weise von der Steuer absetzen - etwa hinsichtlich der Anschaffung, des Kaufs eines Fahrrades etc. etx?


    Es gibt eine Reihe von Artikeln, die die Debatte anstoßen und in Gang bringen bzw. gebracht haben:

    Privatleute sollen E-Bikes und Bahntickets von der Steuer absetzen können: Steuererleichterungen für Menschen, die sich im Verkehr klimafreundlich verhalten – das schlägt Verkehrsminister Scheuer vor. Aber bei zentralen Klimaschutzvorhaben bat er um mehr Geduld. 07.05.2021 https://www.spiegel.de/auto/fahrrad-...8-ea673505d3b6

    Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will Bürgerinnen und Bürger, die auf klimafreundliche Fortbewegungsmittel setzen, steuerlich entlasten. Wer etwa ein E-Bike kaufe oder mit dem Zug fahre, solle bei der Einkommensteuer künftig pro Jahr bis zu 1000 Euro geltend machen dürfen, kündigte der CSU-Politiker in Berlin an. Damit könne sich eine Familie mit zwei Kindern für klimaschonende Investitionen bis zu 3000 Euro anrechnen lassen. Seine Vorschläge seien Teil der neuen Klimaschutzziele der Bundesregierung, sagte Scheuer. Auch das Geld für Jobtickets im Nahverkehr sollten sich Bürger künftig steuerlich voll anrechnen lassen können, es solle nicht mehr nur ein Zuschuss des Arbeitgebers möglich sein, sagte der Minister und versprach: »Ich werde und ich will die Klimaziele erreichen.« Derzeit stimmt sich die Koalition ab, wie sie das Klimaschutzgesetz anpassen will. Dies ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet hat, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.

    Im Klimaschutzgesetz sind erlaubte Jahresemissionsmengen für sechs Sektoren festgelegt, darunter den Verkehr. Mit den neuen Klimazielen müssen auch die erlaubten Emissionsmengen angepasst werden.
    Mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, das lässt sich von der Steuer absetzen. https://praxistipps.focus.de/fahrrad...e-infos_120197
    Mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, das lässt sich von der Steuer absetzen. Gleichzeitig ist es gesund, spart enorm Zeit im innerstädtischen Verkehrsstau und ist umweltschonend. Wie die steuerlichen Vorteile des Fahrradfahrens für Sie aussehen, das erfahren Sie in diesem Beitrag.
    Fahrrad von der Steuer absetzen – E-Bike, Pedelec und Co. für Selbstständige Kann man ein Fahrrad steuerlich geltend machen? Worauf ihr achten müsst, wenn ihr euer Fahrrad von der Steuer absetzen wollt, welches die Voraussetzungen sind, und ob sich kaufen, Leasing oder mieten steuerlich eher lohnt erfahrt ihr hier!


    Das Fahrrad als Dienstfahrzeug: https://www.gruenderkueche.de/fachar...chtig-angeben/
    Es gibt jede Menge Argumente, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Vorbei am Stau und ohne Suche nach Parkplätzen, unabhängig vom öffentlichen Nahverkehr – das Rad ist vor allem in den Ballungsgebieten eine ernstzunehmende Alternative. Doch lohnt sich der Kauf und die Nutzung eines Fahrrades auch als steuerlicher Sicht? Und wie kann man als Selbstständiger oder Freelancer das Fahrrad (egal, ob normales Rad oder E-Bike) von der Steuer absetzen?Fakt: Grundsätzlich ist ein Dienstfahrrad steuerlich gesehen einem Dienstwagen gleichgestellt. Bekommt ihr es vom Arbeitgeber gestellt, muss es also grundsätzlich versteuert werden. Dann sollten doch auch die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für ein Fahrrad für euch als Selbstständige auch abgesetzt werden können?

    Also es stellt sich die Frage - wie und in welchem Maße man hier die Ausgaben fürs Fahrrad, und damit meine ich allgemein das Fahrrad (nicht nur E-Bike oder so) - von der Steuer absetzen kann?


    Unterfragen:
    - Macht ihr das (schon [lange] ) und wie und in welchen Formen?
    - gibt es neuere Ansätze, Formen und Optionen - durch die Rechtsprechung?
    - in welchem Maße lässt sich ggf. auch hier noch kreativ etwas dazu nehmen

    - Kauf eines Fahrrads - etc. etx. !?


    Freue mich auf eine Diskussion

    Viele Grüße

    #2
    Natürlich kann man die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen, wenn man mit dem Rad zur Arbeit fährt. Mit Elster hat das aber nichts zu tun.

    Kommentar


      #3
      Hallo und guten Abend L.E.Fant,

      vielen Dank für deine Rückmeldung, deinen Tipp.


      Viele Grüße
      Apollo

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        auch wenn du zu Fuß gehst kannst du die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Bei Dienstfahrten sieht es dann steuerlich ziemlich schlecht aus, es sei denn, es handelt sich um ein schnelles E-Bike.

          https://www.augsburger-allgemeine.de...d40131977.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            schnelles E-Bike.
            Für Fahrräder mit Motorunterstützung hat sich in Deutschland die Bezeichnung Pedelec eingebürgert. Dabei ist zwischen zwei Arten von Pedelec zu unterscheiden: das "normale" Pedelec, dessen Motor nur bis 25 km/h unterstützt, und das sogenannte S-Pedelec (S von Speed), das eine Motorunterstützung bis 45 km/h aufweist, das außerdem einen Spiegel haben muss, dazu ein Versicherungskennzeichen und das nur mit Helm gefahren werden darf. Dieses S-Pedelec wird von der Straßenverkehrsordnung nicht mehr als Fahrrad betrachtet, es handelt sich dabei um ein Leichtkraftrad (Klasse L1e-B). Um ein "Fahrrad" dieser Ausführung geht es offensichtlich bei dem Fahrzeug in dem verlinkten Artikel. S-Pedelecs machen in Deutschland nur einen sehr geringen Teil der motorgestützten Fahrräder aus, so dass es sich hier eher um eine marginale Anzahl von Personen handeln dürfte, die den Arbeitgeber zur Kasse bitten darf.

            Kommentar


              #7
              Hallo berend47533, hallo Charlie24 und Figul

              vielen Dank für Eure Beiträge. Die sind alle sehr sehr wertvoll.

              Also ich bin auf das Thema gekommen als vor etwa einer Woche in der Zeit ( bzw. auf Zeit-Online) ein Artikel zu lesen war.


              kann man ein Lastenrad(bau) von der Steuer absetzen kam das Thema wieder in die Öffentlichkeit. vgl.
              https://www.zeit.de/mobilitaet/2021-...-verkehrswende

              und nun kam das auch auf der Tagesschau-Webseite:

              Wahlkampf mit der Lastenrad-Prämie: Stand: 24.08.2021 19:27 Uhr Die Förderung privater Lastenräder als Teil der Verkehrswende hat sich zu einem Wahlkampfthema entwickelt. Als Transportbikes sind sie stark gefragt - lokale Förderprämien sind meist schnell aufgebraucht.
              https://www.tagesschau.de/wirtschaft...wende-101.html


              Wobei es hier m.E. wohl nicht um steuerliche Vorteile geht sondern wohl vielmehr um sonstige Förderungen.


              Euch nochmals vielen Dank!

              Viele Grüße

              Kommentar

              Lädt...
              X