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Auslandsdeutsche: Elektronischer Steuerbescheid über Elster Online

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    Auslandsdeutsche: Elektronischer Steuerbescheid über Elster Online

    Hallo liebe Mit-Auslandsdeutsche,
    bin gerade sowas von fassungslos und geladen, daß ich nur noch schreien könnte. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Rat geben? Ist die Rechtslage wirklich so unflexibel?

    Ich lebe seit 2011 in Frankreich und mache schon seit fast Anbeginn von Elster Online meine Steuererklärungen über Elster Online (kein Steuerprogramm!). Seitdem ich als inzwischen beschränkt Steuerpflichtige mit ausländischer Wohnadresse in Frankreich lebe, erhalte ich jedoch keinen Steuerbescheid über Elster Online. Am Anfang fiel mir das nicht auf, da meine inzwischen schon fast 80jährige Mutter mehr oder weniger regelmäßig die Steuerbescheide in Papierform erhielt. In den letzten Jahren passierte es jedoch zunehmend, daß überhaupt kein Steuerbescheid kam. Meine Mutter ist inzwischen auch nicht mehr so fit, so daß ich nicht wußte, ob sie den Steuerbescheid erhalten hatte oder nicht.
    Seit 2014 fehlten mir so viele Bescheide, daß ich irgendwann Papierkopien von meinem Berater angefordert habe.

    Da ich mich jedoch schon seit Jahren wundere, warum ich NIE einen ELEKTRONISCHEN Steuerbescheid auf Elster erhalten habe, habe ich vor ein paar Wochen eine Anfrage über Elster Online gestellt. Mein Bearbeiter beim deutschen Finanzamt erhielt diese Anfrage und antwortete mir mit angehängtem Schreiben.
    Ergebnis: im 21. Jahrhundert ist es den deutschen Steuerbehörden NICHT MÖGLICH, einen Steuerbescheid auf einem GESICHERTEN(!) DEUTSCHEN(!) Server in elektronischer Form zur Abholung bereitzustellen, WENN der Steuerpflichtige seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat.

    Ich habe ihm dann 2 Fragen gestellt:
    1. Was spielt es für den Bescheid auf einem deutschen Server für eine Rolle, wo der beschränkt steuerpflichtige Auslandsdeutsche (mit offizieller deutscher Steuernummer) wohnt?
    2. Was passiert, wenn der beschränkt steuerpflichtige Auslandsdeutsche irgendwann in Deutschland keine Kontaktadresse mehr hat, weil alle in Frage kommenden Personen inzwischen verstorben sind bzw. es nie eine Kontaktperson gab?
    Seine Antwort: Tja, ich hätte schon Recht, aber er habe da keine Antwort drauf. Ich könnte mir für den 2. Fall ja einen deutschen Steuerberater nehmen, der meine Bescheide dann in Empfang nehmen kann(!!!) (Klar, weil ich mir nur für's Entgegennehmen einen Steuerberater nehme, der das ja auch nicht für lau macht.)

    Geht's noch??? GERADE für Auslandsdeutsche wäre es wichtig, von Papiersendungen unabhängig zu sein und wirklich ALLES elektronisch und papierlos machen zu können, eben WEIL man ja im Ausland sitzt. (Herr, wirf Hirn vom Himmel...!)
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie habt ihr das (OHNE STEUERBERATER) gelöst, sobald keine Kontaktperson mehr da war.


    Vielen Dank im Voraus.
    Annette
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Merdouce; 31.08.2021, 14:28.

    #2
    Erstens ist das keine rechtliche Thematik, sondern eine rein technische, über die Jeder denken kann wie er möchte: Die Einkommensteuerveranlagung für unbeschränkt Steuerpflichtige ist technisch ein anderes Verfahren als das für beschränkt Steuerpflichtige. Für das Erstere gibt es diese Möglichkeit schon, für das zweite halt noch nicht.

    Außerdem hast Du auch früher keine "Bescheide" über Elsteronline bekommen, das gibt es erst ab 2019. Du hast in der Vergangenheit die rechtlich irrelevanten Bescheiddaten erhalten.

    Deine zweite Frage ist rechtlich und beantwortet Dir ein Blick in § 123 AO.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Deine zweite Frage ist rechtlich und beantwortet Dir ein Blick in § 123 AO.
      Der betrifft aber nur Leute außerhalb EU/EWR. Frankreich ist meines Wissens noch nicht ausgetreten

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        #4
        Auch wenn der Hinweis auf § 123 AO nicht zielführend ist, ändert das ja nichts daran, dass die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden

        für beschränkt Steuerpflichtige bisher nicht angeboten wird. Papierbescheide werden aber sehr wohl an Auslandsadressen zugestellt, da muss

        doch für die Zustellung nur die Adresse in Frankreich angegeben werden und eben nicht die Adresse der Mutter in Deutschland.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
          Der betrifft aber nur Leute außerhalb EU/EWR. Frankreich ist meines Wissens noch nicht ausgetreten
          Danke für den Hinweis, war früher dort anders geregelt und hatte die Vorschrift jetzt nicht mehr genau nachgelesen. Sorry !
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Deutschland - Einig Bananenrepublik und in der Digitalisierung hintendran wie sonst kaum einer

            Und komme mir jetzt keiner von euch Arrogantlingen mit irgendwelchen Gesetzestexten. Die interessieren mich nicht.
            Aber was erwarte ich an Antworten von Leuten, die es nie dauerhaft aus Dummelland herausgeschafft haben.


            Auslandsdeutsche - Bürger zweiter Klasse


            https://www.vdz.org/digitalisierung-...zweiter-klasse

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              #7
              Aber was erwarte ich an Antworten von Leuten, ...
              Ich werde dir sicher nicht in der Sache antworten, dafür ist mir meine Zeit zu schade.

              Außerdem sind die Anwender hier nicht für die Vorschriften der Steuerverwaltung verantwortlich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Netti11 Beitrag anzeigen
                Aber was erwarte ich an Antworten von Leuten, die es nie dauerhaft aus Dummelland herausgeschafft haben.
                Ach, Du bist ins Ausland gegangen? Du bist ja wirklich ein toller Hecht

                Und machst auch Deinem Namen hier alle Ehre!

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