Hallo,
soweit ich informiert bin, ist man als Vermieter von Tiefgaragenstellplätzen umsatzsteuerpflichtig, bei Kleinunternehmern wird auf die Erhebung aber verzichtet.
Zu meiner Frage:
Ich besitze bereits einige Mietwohnungen. Ich überlege einzelne Tiefgaragenstellplätzen (ohne Wohnung) zu erwerben und zu vermieten. Wenn ich mich als Kleinunternehmer anmelde, werden die Einnahmen aus den Mietwohnungen dann zu meinen Einnahmen aus der Vermietung von Stellplätzen als Kleinunternehmer gerechnet? Dann könnte es nämlich passieren, dass ich über die 17500 Euro Umsatz komme und wieder Umsatzssteuer abführen müsste.
Vielen Dank
soweit ich informiert bin, ist man als Vermieter von Tiefgaragenstellplätzen umsatzsteuerpflichtig, bei Kleinunternehmern wird auf die Erhebung aber verzichtet.
Zu meiner Frage:
Ich besitze bereits einige Mietwohnungen. Ich überlege einzelne Tiefgaragenstellplätzen (ohne Wohnung) zu erwerben und zu vermieten. Wenn ich mich als Kleinunternehmer anmelde, werden die Einnahmen aus den Mietwohnungen dann zu meinen Einnahmen aus der Vermietung von Stellplätzen als Kleinunternehmer gerechnet? Dann könnte es nämlich passieren, dass ich über die 17500 Euro Umsatz komme und wieder Umsatzssteuer abführen müsste.
Vielen Dank
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