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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen - Zahllast / Überschuss

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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen - Zahllast / Überschuss

    Hallo,

    ist es nicht ein Widerspruch die Kleinunternehmerregel zu bejahen und danach die Feld-Nr.: 125 angeben zu müssen?
    Wenn ich "Keine Angabe" wähl kommt ein Fehler, dass ich eine Angabe machen muss.

    Gruß
    Lukas
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    Diese Galerie hat 1 Bilder
    Zuletzt geändert von LukasHof; 08.09.2021, 22:06.

    #2
    Das Thema wurde unlängst erst behandelt: https://forum.elster.de/anwenderforu...zelunternehmen

    https://forum.elster.de/anwenderforu...728#post367728
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Auch ein Kleinunternehmer kann innergemeinschaftliche Erwerbe durchführen, für die er dann dem Finanzamt die Steuer schuldet.

      Kommentar

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