Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen - Zahllast / Überschuss

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neue Beiträge
  • LukasHof
    Neuer Benutzer
    • 08.09.2021
    • 2

    #1

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen - Zahllast / Überschuss

    Hallo,

    ist es nicht ein Widerspruch die Kleinunternehmerregel zu bejahen und danach die Feld-Nr.: 125 angeben zu müssen?
    Wenn ich "Keine Angabe" wähl kommt ein Fehler, dass ich eine Angabe machen muss.

    Gruß
    Lukas
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    Zuletzt geändert von LukasHof; 08.09.2021, 20:06.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Das Thema wurde unlängst erst behandelt: https://forum.elster.de/anwenderforu...zelunternehmen

    Hallo zusammen, Ich arbeite seit Mai 2020 neben meinem Hauptjob als freiberuflicher Dozent und wusste nicht ( nicht genügend informiert ) dass ich das dem Finanzamt melden muss. Habe vor ein paar Wochen, auf Anfrage einer Steuernumer, ein Schreiben bekommen, dass ich einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen soll.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15389

      #3
      Auch ein Kleinunternehmer kann innergemeinschaftliche Erwerbe durchführen, für die er dann dem Finanzamt die Steuer schuldet.

      Kommentar

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