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Anlage Vorsorgeaufwand (Krankenkasse Beiträge ein Jahrspäter bezahlt)

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    Anlage Vorsorgeaufwand (Krankenkasse Beiträge ein Jahrspäter bezahlt)

    Hallo,
    ich habe eine frage zur der "Anlage Vorsorgeaufwand" da ich meine Krankenkassen Beiträge für 2020 alle erst nachträglich 2021 bezahlt habe und mich jetzt frage muss ich für die Steuererklärung 2020 überhaupt in der vorgesehen Anlage Beiträge angeben oder muss ich diese in 2021 zu den normal Beiträgen oben drauf rechnen. Hoffe ihr versteht ungefähr was ich meine und könnt mir weiterhelfen.

    Danke im vorraus für eure Hilfe und Antworten ✌

    -Till

    #2
    Es gilt das Abflussprinzip.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Es gilt das Abflussprinzip.
      Soll heißen, das Jahr der tatsächlichen Zahlung ist maßgebend, also 2021 !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        Soll heißen, das Jahr der tatsächlichen Zahlung ist maßgebend, also 2021 !
        Bedeutet jetzt nochmal nur zum Verständnis das ich die gezahlten Beiträge in die Steuererklärung von 2021 eintragen und nicht in die für 2020, Korrekt?

        Kommentar


          #5
          Zitat von till_bt Beitrag anzeigen

          Bedeutet jetzt nochmal nur zum Verständnis das ich die gezahlten Beiträge in die Steuererklärung von 2021 eintragen und nicht in die für 2020, Korrekt?
          Hallo,

          soll das heissen, du verstehst die Antwort in Beitrag #3 nicht?
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Antwort auf die Beiträge #4 und #5 m.E.: Ja. :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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