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Nebenjob auf Steuerklasse 6, lohnenswert?

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Jonas_2021 Beitrag anzeigen
    Ein Nebenjob ist ja genehmigt, somit bekomme ich keinen Ärger

    Habe aber mittlerweile ausgerechnet... ein ganzes Jahr für 2700€ netto zu arbeiten, macht nicht wirklich Sinn...
    dann lieber saisonal
    Hallo,

    nur so nebenbei: der Beitrag von holzgoe bezog sich auf den 2.Nebenjob

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  • Jonas_2021
    antwortet
    Ein Nebenjob ist ja genehmigt, somit bekomme ich keinen Ärger

    Habe aber mittlerweile ausgerechnet... ein ganzes Jahr für 2700€ netto zu arbeiten, macht nicht wirklich Sinn...
    dann lieber saisonal

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Jonas_2021 Beitrag anzeigen
    ......
    Mein Haupt-AG braucht nicht erfahren, dass ich 2 Jobs nebenher habe.
    Einen hat er mir genehmigt
    Hallo Jonas_2021,
    da kommt ja noch das Risiko dazu mit deinem HAG Ärger zu bekommen.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    ... zuviel bezahlte Krankenkassenbeiträge erstattet bekomme.
    Die Beitragsbemessungsgrenze bei der KV liegt 2021 bei 58.050,00 €, da kommst du doch nicht drüber.

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  • Jonas_2021
    antwortet
    Möchte der Staat nicht, dass man mehr Geld für sich erwirtschaftet?

    Bei den Brutto-Netto-Rechner komme ich auf ca. 300€, also 140€ werden mir abgezogen.
    Der größte Posten sind aber die Sozialabgaben, davon die Rentenversicherung, mit 40€
    Bin ich gerne bereit zu zahlen, wenn ich davon als Rentner profitiere.

    ​​​​​​Aber Kranken- und Pflegeversicherungen sollten bezahlt sein, bei 50K im Jahr.

    Ich habe recherchiert, dass die beiden AG miteinander kommunizieren sollten, damit ich zuviel bezahlte Krankenkassenbeiträge erstattet bekomme.
    Mein Haupt-AG braucht nicht erfahren, dass ich 2 Jobs nebenher habe.
    Einen hat er mir genehmigt

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  • multi
    antwortet
    Mit einem Brutto-Netto-Rechner lügt man sich hier selbst in die Tasche, denn bei 50k im Jahr auf Steuerklasse I und 450€/Monat auf VI kommt mit höchster Wahrscheinlichkeit bei der ESt eine Nachzahlung raus.

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  • Jonas_2021
    antwortet
    Ich habe 3 verschiedene Brutto-Netto-Rechner bemüht und 3 unterschiedliche Nettoangaben bekommen, daher dachte ich, kann ich hier verlässliche Angaben bekommen.

    ​​​​​​Es heißt ja, der Verdienst vom Nebenjob wird mit dem Verdienst vom Hauptjob verrechnet, trotzdem bezahle ich doppelt Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

    Kann ich die beiden Stecken zum Haupt- UND Nebenjob als Werbungskosten angeben?

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo Jonas_2021,

    mal einfach gesagt -> bei 450,- Brutto in der Stkl. VI und Sozialabgaben bleiben 310,- Netto, das musst du für dich entscheiden für welchen "Stundenlohn" du deine Arbeitskraft einsetzen willst.

    Tschüß

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Jonas_2021 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
    Neben dieser habe ich eine geringfügige Beschäftigung, seit 5 Jahren, die ich nicht aufgeben möchte.

    Nun habe ich 2 interessante 450€-Jobs gefunden, wovon ich einen gerne annehmen würde, wenn es sich rentiert.

    Also
    Steuerklasse I, 450€-Job PLUS einen Nebenjob auf Steuerklasse VI

    Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht möglich, habe ich schon gefragt.

    Aufgrund von verschiedenen Auskünften im Internet, frage ich hier an.
    Rentiert es sich, den Nebenjob anzunehmen und auf Steuerklasse VI zu versteuern?

    Im Hauptjob verdiene ich ca 50.000€ Brutto im Jahr

    Danke

    Jonas
    Hallo,

    übrig bleibt immer etwas.
    Fragt sich nur wieviel
    Ansonsten siehe Beitrag von Charlie24

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Frage betrifft die Steuerbelastung und nicht die elektronische Steuererklärung -ELSTER-, um die es in diesem Forum geht.

    Ausrechnen kannst du das außerdem selbst.

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  • Jonas_2021
    hat ein Thema erstellt Nebenjob auf Steuerklasse 6, lohnenswert?.

    Nebenjob auf Steuerklasse 6, lohnenswert?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
    Neben dieser habe ich eine geringfügige Beschäftigung, seit 5 Jahren, die ich nicht aufgeben möchte.

    Nun habe ich 2 interessante 450€-Jobs gefunden, wovon ich einen gerne annehmen würde, wenn es sich rentiert.

    Also
    Steuerklasse I, 450€-Job PLUS einen Nebenjob auf Steuerklasse VI

    Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht möglich, habe ich schon gefragt.

    Aufgrund von verschiedenen Auskünften im Internet, frage ich hier an.
    Rentiert es sich, den Nebenjob anzunehmen und auf Steuerklasse VI zu versteuern?

    Im Hauptjob verdiene ich ca 50.000€ Brutto im Jahr

    Danke

    Jonas
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