Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuernachzahlung in Umsatzsteuererklärung berücksichtigen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuernachzahlung in Umsatzsteuererklärung berücksichtigen

    Hallo,

    es geht bei meiner Frage nur um Elster Online, nicht um die Buchung in einer Steuerbuchungs-SW.

    Ich mache die Steuern mit einfacher EÜR.
    Wie werden Umsatzsteuer-Nachzahlungen berücksichtigt?
    2 Fragen:
    - 2020 wurde ein UST-Bescheid für 2018 ausgestellt und beglichen. Wo wird dies in der Umsatzsteuererklärung 2020 eingetragen? In welche Summe fließt das ein? Vorauszahlungssoll ganz am Schluss?
    - 2020 gab es Bescheide über Zwangsgelder und Säumniszuschläge für 2018 - und wurden beglichen. Wo wird dies in der Umsatzsteuererklärung 2020 eingetragen? In welche Summe fließt das ein? Vorauszahlungssoll ganz am Schluss?

    Irgendwie müsste das doch in die Umsatzsteuer-"Bilanz" des Finanzamts einfließen.

    Danke schon mal im Voraus!

    VG
    Vera Kriebel

    #2
    Hallo Vera,

    in die Umsatzsteuererklärung 2020 gehört nur das Vorauszahlungssoll vom Jan. bis Dez.2020 ( alle UStVA und SVZ).
    Keine Zahlungen die in 2020 für irgendwelche Zeiträume beglichen wurden, das gehört in die EÜR.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Hallo,
      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Wo wird dann aber die UST-Nachz. für 2018 in einer UST-Erklärung eingetragen?

      Oder ist die Logik so?:
      Diese Nachzahlung ist ja quasi in UST-Erklärung/Bescheid 2018 eingerechnet, d.h. diese Summe muss gar nicht mehr in irgendeiner Erklärung (außer EÜR) eingetragen werden.
      Das ist bitter ..
      VG
      vera

      Kommentar


        #4
        Zitat von Vera Beitrag anzeigen
        Oder ist die Logik so?:
        ...... diese Summe muss gar nicht mehr in irgendeiner Erklärung (außer EÜR) eingetragen werden.
        genau so ist das.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Wieso ist das bitter ? Dir geht doch nichts verloren. Du hast beispielsweise 5.000 € Vorauszahlungen für das Jahr X gezahlt, der Jahresbescheid lautet beispielsweise über 7.500 €, also werden die 5.000 € angerechnet und es bleiben nur noch 2.500 € über. Oder verwechselst Du das mit der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Noch eine Nachfrage zum Thema:
            Ich habe 1000 UST eingenommen, aber nur 500 vorangemeldet - Was wird dann in die Zeile Vorauszahlungssoll eingetragen? Tatsächlich nur diese 500,00 aus den Voranmeldungen?
            Danke schon im Voraus!
            Vera Kriebel

            Kommentar


              #7
              Das Vorauszahlungssoll ist die Summe der für das entsprechende Jahr abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, ggf. zusätzlich der Sondervorauszahlung.

              Kommentar


                #8
                danke! Also trage ich im Beispiel (keine Sondervorauszahlungen) 500,- ein.
                Korrekt?

                Kommentar


                  #9
                  Ja, genau!

                  Kommentar


                    #10
                    super, tausend Dank - jetzt habe ich es hoffentlich gänzlich kapiert:-)

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X