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Haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen: Wie Umlegeschlüssel richtig anwenden?

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    Haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen: Wie Umlegeschlüssel richtig anwenden?

    Ich möchte gerne die in der Mietnebenkostenabrechnung aufgeführten Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen in meiner Steuererklärung geltend machen.

    Bei Elster gibt es dafür in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" das Feld 6. Hier muss der Rechnungsbetrag sowie die darin enthaltenen Arbeitskosten angegeben werden:

    https://community.finanztip.de/wcf/attachment/1720-bildschirmfoto-2021-09-19-um-13-26-33-png/?thumbnail=1

    Ich kann ja von der Gesamtrechnung nur die auf mich anteilig umgelegten Arbeitskosten geltend machen. Allerdings habe ich es noch nicht hinbekommen, aus der Nebenkostenabrechnung und dem verwendeten Umlegeschlüssel die korrekten Werte auszurechnen.

    Hier mal als Beispiel drei Posten aus der Abrechnung:

    https://community.finanztip.de/wcf/attachment/1723-bildschirmfoto-2021-09-19-um-13-43-13-png/
    Beim Winterdienst sind die Arbeitskosten identisch mit den Gesamtkosten, da vermutlich hier keine Materialkosten o.ä. angefallen sind.

    Bei den beiden anderen Posten (allgemeine Instandhaltung und Instandhaltung des Aufzugs) ergibt die Differenz die Materialkosten. Im Fall vom Aufzug entfallen von 718,26 € somit 168,37 € auf die Arbeitskosten und 549,89 € auf Material.

    Mir ist jedoch nicht nicht ganz klar, wie ich mit Hilfe dieses MEA Umlageschlüssels hinterher auf den Anteil komme, den ich bezahle. Wie komme ich also z.B. bei den Kosten für die Aufzugswartung von 718,26 € auf meinen Anteil von 16,84 €?

    Die Werte aus der Spalte "Ihre anteiligen Aufwendungen" müsste ich dann entsprechend als "Rechnungsbetrag" bei Elster eintragen. Aber wie komme ich dann auf die anteiligen Arbeitskosten? Den Umlageschlüssel irgendwie auf die Werte in der Spalte "anteilige Arbeitskosten" anwenden?

    #2
    Hallo,

    du gibst die Werte aus der letzten Spalte an.
    Deinen Anteil kannst du so überprüfen:
    Spalte 3 Gesamt Spalte 4 dein Anteil auf Prozent umgerechnet:
    Zeile 1 und Zeile 2 dein Anteil 4,8%
    Zeile 3 10%
    4, 8% von 306,10 = 14,68
    4,8% von Wert Spalte 2 1093,88 davon 4,8% = 52,51
    10% von 168,37 = 16,84
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ah, wieder etwas gelernt. Den Prozentwert bekomme ich also, in dem ich "Umlegungsgröße Ihr Anteil" auf "Umlegungsgröße Gesamt" anwende, richtig? 48 von 1000 ergeben dann die 4,8 % und 48 von 480 die 10%.

      Das Elster Formular fragt ja zusätzlich auch noch den "Rechnungsbetrag" ab. Hier ist ja vermutlich mein Anteil von "Kosten gesamt" gemeint. Kann ich hier einfach jeweils den gleichen Prozentsatz wie bei den anteiligen Arbeitskosten anwenden?

      10% von 718,26 € = 71,83 € (Mein Anteil an Kosten Gesamt)
      10% von 168,37 € = 16,84 € (Mein Anteil an Arbeitskosten)

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        #4
        Hallo,

        richtig
        Gruß FIGUL

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