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Steuerfreie Einnahmen gem. § 3 Nr. 10 EStG

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    Steuerfreie Einnahmen gem. § 3 Nr. 10 EStG

    Muss ich die gem. § 3 Nr. 10 EStG steuerfreien Einnahmen (ähnlich wie die Ehrenamtspauschale in der Anlage N Zeile 27) in der Steuererklärung angeben ? Wenn ja: wo trage ich sie ein.
    Zum Hintergrund: es handelt sich um Einnahmen aus der Betreuung eines Behinderten in einer Gastfamilie. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung werden vom Sozialamt übernommen.

    #2
    In der Zeile 27 der Anlage N gehören steuerfreie Einnahmen dann erklärt, wenn man die Tätigkeit als Arbeitnehmer ausübt.

    Die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen fällt grundsätzlich darunter.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Anlage N Zeile 27
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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