Ich habe gelesen, dass bei Anlagen unter 5 Kwp diese als Anlagen ohne Gewinnerzielungsabsicht (EK-steuer)behandelt werden können. Wenn man ein selbstbewohntes 1-, bzw. 2-Familienhaus besitzt.
und höchstens 1 Arbeitszimmer bzw. nicht oft vermietetes Gästezimmer. Wir haben ein 2-Fam. Haus, eine Wohnung ist von uns bewohnt die andere ist vermietet. Gilt das dann für uns auch,
da bin ich etwas verwirrt. Unsere Wohnung hat kein vermietetes Gästezimemr bzw. Arbeitszimmer. Kann mir jemand hierzu vielleicht Auskunft geben. Danke im Voraus.
und höchstens 1 Arbeitszimmer bzw. nicht oft vermietetes Gästezimmer. Wir haben ein 2-Fam. Haus, eine Wohnung ist von uns bewohnt die andere ist vermietet. Gilt das dann für uns auch,
da bin ich etwas verwirrt. Unsere Wohnung hat kein vermietetes Gästezimemr bzw. Arbeitszimmer. Kann mir jemand hierzu vielleicht Auskunft geben. Danke im Voraus.
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