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behindertengerechter Badrenovierung Kosten haushaltsnah

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    behindertengerechter Badrenovierung Kosten haushaltsnah

    Hallo,
    ich habe dieses Jahr 2021 mein Badezimmer behindertengerecht umbauen lassen.
    Erleichterte Pflege einer beh. Person im Haushalt. Dafür gab es auch Zuschüsse von KFW und KK.
    Allerdings sind die weiteren Arbeitskosten sehr hoch und ich möchte sie auf mehrere Jahre (3 ?) verteilen als Haushaltsnahe Dienstleistung.
    Hat das hier schon mal jemand getan? geht das überhaupt?


    PS: bitte einen Hinweis wenn das in ein anderes Forum gehört. Möchte nicht nerven.

    #2
    Verteilen auf mehrere Jahre geht meines Erachtens nicht, aber das ist Steuerrecht und deshalb kein Thema dieses Forums.

    Auch im Unterforum Allgemein und Projekt geht es um Fragen zu ELSTER.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von allthemaiers Beitrag anzeigen
      .....
      Allerdings sind die weiteren Arbeitskosten sehr hoch und ich möchte sie auf mehrere Jahre (3 ?) verteilen als Haushaltsnahe Dienstleistung.
      Hat das hier schon mal jemand getan? geht das überhaupt?...
      .
      Hallo allthemaiers,
      das es nicht geht erkennt man eigentlich schon an den Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Handwerkerleistung -> Rechnung muss vorliegen und Bezahlung nachgewiesen werden.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Danke, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt

        Kommentar


          #5
          Danke, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt
          Bei Inanspruchnahme einer KfW-Förderung für die gleiche Maßnahme könnte die Hoffnung schneller sterben, als dir lieb ist.

          § 35a Absatz 3 Satz 2 EStG: Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse

          in Anspruch genommen werden. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Grundsätzlich kann man bei größeren Projekten z. B. aber einen Teil im Dezember und einen Teil im Januar bezahlen, um die Höchstbeträge zweier Jahre auszunutzen.

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