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Steuer auf Schweizer Ersparnisse der zweiten Säule

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    Steuer auf Schweizer Ersparnisse der zweiten Säule

    Ich bin ein EU-Bürger, der seit zwei Jahren in Deutschland lebt. Unmittelbar vor meinem Umzug nach Deutschland lebte ich 12 Jahre lang in der Schweiz. Letztes Jahr habe ich mein Schweizer Vorsorgeguthaben aus der zweiten Säule zusammen mit einer Hypothek für den Kauf einer Wohnung in Deutschland verwendet, in der ich jetzt wohne. Ich werde weiterhin in dieser Wohnung leben und habe nicht vor, sie zu vermieten.

    Das Geld der zweiten Säule wurde direkt von einem Schweizer Bankkonto (Freizügigkeitskonto) auf das Konto des Verkäufers der Wohnung in Deutschland überwiesen. Bevor das Geld an den Verkäufer der Wohnung ausgezahlt wurde, behielt die Schweizer Bank die in der Schweiz fälligen Steuern ein. Mit anderen Worten: Meine Ersparnisse aus der zweiten Säule wurden bereits in der Schweiz versteuert.

    Muss ich dieses Geld aus der zweiten Säule in meiner Elster-Steuererklärung angeben und wenn ja, in welchem Abschnitt der Elster-Steuererklärung?

    #2
    Kapitaleinkünfte, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind in der Anlage KAP zu erklären. In welchem Umfang die in der

    Schweiz abgeführten Steuern angerechnet werden, habe ich jetzt nicht im Kopf. Ob es Besonderheiten gibt, weil das Geld aus dem Schweizer

    Alterssicherungssystem stammt, kann ich dir auch nicht sagen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für diese Informationen. Ich hatte darüber nachgedacht, Anlage R-AUS zu verwenden, war aber unsicher.

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        #4
        Meiner Meinung nach sind Kapitalabfindungen keine wirklichen Renten, aber auch das ist Steuerrecht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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