Situation: Ein selbständiger Künstler hat Ende 2020 eine vierstellige Summe als Förderung für ein Kunstprojekt bekommen, dessen Umsetzung und alle damit verbundenen Ausgaben wegen der Corona-Maßnahmen erst 2021 stattfanden.
Problem: Der Eingang des Fördergelds zählt für die Steuererklärung schon 2020 als Einnahme, der Verbrauch erst für 2021 als Ausgabe, ist also erst 2021 steuerlich absetzbar. Dadurch muß die gesamte Fördersumme als Gewinn und damit Einkommen 2020 versteuert werden.
Fragen: Stimmt das so? Gibt es irgendeinen Ausweg? Eine scheinbar offensichtliche Lösung wäre, wenn das Geschäftsjahr vom Kalendegrjahr abweichen könnte, aber das ist nach meiner bisherigen Netzrecherche nicht möglich. Läßt sich irgendwie steuerlich geltend machen, daß das Fördergeld für geplante Ausgaben im folgenden Geschäftsjahr zurückgehalten werden mußte und deswegen kein Gewinn ist?
Problem: Der Eingang des Fördergelds zählt für die Steuererklärung schon 2020 als Einnahme, der Verbrauch erst für 2021 als Ausgabe, ist also erst 2021 steuerlich absetzbar. Dadurch muß die gesamte Fördersumme als Gewinn und damit Einkommen 2020 versteuert werden.
Fragen: Stimmt das so? Gibt es irgendeinen Ausweg? Eine scheinbar offensichtliche Lösung wäre, wenn das Geschäftsjahr vom Kalendegrjahr abweichen könnte, aber das ist nach meiner bisherigen Netzrecherche nicht möglich. Läßt sich irgendwie steuerlich geltend machen, daß das Fördergeld für geplante Ausgaben im folgenden Geschäftsjahr zurückgehalten werden mußte und deswegen kein Gewinn ist?
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