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    SEPA erteilen

    Hallo,

    ich würde dem FA ein SEPA-LastschriftMandat erteilen, dass es von meinem Bankkonto die quartalsweisen Einkommensteuer-Vorauszahlungen , die 4 mal im Jahr erfolgen, per Lastschrift abzieht. Dafür gibt es ein PDF Vordruck zum Ausfüllen. Ganz unten wird gefragt auszuwählen für welche Steuer das Lastschriftmandat gelten sollte (s. Screenshot).
    Ok, das erste ist klar, da es sich um meine Est handelt, muß ich das erste Kästchen auswählen.
    Das 2. und 3. auch klar, habe keine Umsatzsteuer und Lohnsteuer auch keine (ausser die vom Arbeitgeber, aber die ist a im Rahmen der ESt.), also nicht auswählen.
    Aber was bedeutet "ohne Abschlußzahlungen"?
    Und was beinhaltet bei dem 4. Kästchen "die Steuerabzugbeträge nach §50"?

    kann mir jemand helfen bitte
    Danke
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    #2
    Hallo,

    Antworten auf deine Fragen findest du jede Menge im Internet.
    Gegenfrage: Warum machst du kein Kreuz in der Zeile darüber?
    Dann ist alles abgedeckt und du musst dir nicht unnötigerweise den Kopf zerbrechen
    (besonders in der Nacht)
    Gruß FIGUL

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      #3
      Du zahlst vierteljährliche Vorauszahlungen. Aber Du musst ja trotzdem eine Jahreserklärung abgeben, aufgrund derer dann die Jahressteuer berechnet wird. Wenn diese höher ist als Deine Vorauszahlungen, dann musst Du eine Abschlusszahlung leisten.

      Ansonsten wäre es auch mein Prinzip, die Einzugsermächtigung für alle Beträge zu erteilen. Aber das musst Du wissen.

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        #4
        Zitat von cska133 Beitrag anzeigen
        Und was beinhaltet bei dem 4. Kästchen "die Steuerabzugbeträge nach §50"?
        Gerade in Steuerangelegenheiten empfiehlt sich eine gesteigerte Präzision, so auch in diesem Fall. Da steht nämlich nicht "Steuerabzugsbeträge nach § 50", sondern "Kapitalertragsteuer und Steuerabzugbeträge nach § 50 a ESTG". Und mit diesem Stichwort kannst Du eine kleine Suche mit der Suchmaschine Deiner Wahl veranstalten, die z. B. dieses Ergebnis liefert: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50a.html

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          #5
          Wenn ich das Lastschrift wieder zurückziehen möchte, wie mache ich das? Es gibt keinen Vorrdruck dafür

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            #6
            Wenn ich das Lastschrift wieder zurückziehen möchte, wie mache ich das? Es gibt keinen Vorrdruck dafür
            Dann musst du dem Finanzamt schreiben, dass du dein SEPA-Lastschriftmandat widerrufst. Das geht auch Prosa ohne Vordruck.

            Für mich sind das alles überflüssige Fragen, die mit ELSTER nichts zu tun haben. Steuern sind zum Fälligkeitszeitpunkt zu

            bezahlen, was durch ein SEPA-Lastschriftmandat einfach sichergestellt werden kann. Da passiert doch nichts. Ich habe das

            auch meinem Kirchensteueramt erteilt, nachdem hier in Bayern die Finanzämter dafür nicht zuständig sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Guten Abend, ich würde ebenfalls etwas erfahren.

              Wir sind 7 Gesellschafter (GbR).

              Beim Sepa Lastschriftmandat würde ich gerne wissen , ob wir bei Kontoinhaber und der Anschrift einfach den Firmennamen und die Anschrift der Firma eintragen dürfen?

              Danke

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                #8
                Beim Kontoinhaber wird der Kontoinhaber eingetragen.

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Beim Kontoinhaber wird der Kontoinhaber eingetragen.
                  Danke für die Info.Nun 2 von uns sind als Kontoinhaber eingetragen bzw. haben die Vollmacht.Auf dem Sepa Lastschriftmandat ist jedoch platz für eine Person und seine Anschrift.Reicht es aus, wenn nur dieser eine Gesellschafter mit seiner Adresse eingetragen wird und alle anderen weiter unten unterschreiben? Wir müssen so oder so alle unterschreiben.

                  Die angeforderte Steuernummer wird die der Firma (GbR) sein.

                  Danke

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                    #10
                    Zitat von Kalanima Beitrag anzeigen
                    Auf dem Sepa Lastschriftmandat ist jedoch platz für eine Person und seine Anschrift
                    Warum sollte man da nicht X. Kalanima & R. Schneiderhuber eintragen können?

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                      #11
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                      Warum sollte man da nicht X. Kalanima & R. Schneiderhuber eintragen können?
                      Weil beide Adressen nicht in die Felder passen.Außer man füllt das Formular 2 mal aus.


                      Aber alle 7 Gesellschafter müssen unterschreiben, habe ich das richtig verstanden?

                      Danke

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                        #12
                        Zitat von Kalanima Beitrag anzeigen
                        2 von uns sind als Kontoinhaber eingetragen bzw. haben die Vollmacht
                        Es ist ja nicht einzutragen, wer Vollmacht für das Konto hat, sondern wer Kontoinhaber ist. Und wenn das Konto tatsächlich auf mehrere Personen lautet ... ich würde trotzdem nur eine Adresse angeben. Wenn sollte das interessieren.
                        Ich kann mir auch überhaupt nicht vorstellen, dass ein Sepa-Mandat von allen Gesellschaftern unterschrieben werden müsste. Wo hast Du das denn her?

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                          #13
                          Moin Kalanima, du willst doch einer Firma (z.B. den Stadtwerken) eine Abbuchungsermaechtigung von eurem Konto erteilen, oder? Dann traegst du beim SEPA-Lastschriftmandat einfach den Namen ein, der beim Konto als Kontoinhaber angegeben ist. Was steht denn auf dem Kontoauszug oder im Schriftwechsel mit der Bank als Kontoinhaber? Im Zweifel frag die Bank. Und wenn nur zwei Partner eingetragen sind und Vollmacht haben, dann brauchen auch max. die Zwei unterschreiben - je nach dem, ob die einzeln oder nur zu Zweit verfuegungsberechtigt sind.
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                            #14
                            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                            einer Firma
                            Ich hoffe doch dem Finanzamt. Ansonsten ist der sowieso kaum vorhandene Bezug zum Forum wirklich nicht mehr gegeben.

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                              #15
                              Ich hoffe doch dem Finanzamt.
                              Das hoffe ich auch ;-)

                              Aber ich habe das extra so allgemein beschrieben, weil das im Prinzip voellig egal ist, ob es sich um eine Behoerde oder um eine Firma handelt. Es geht hier naemlich nur um den Zahlungsvorgang an sich und da gibt hier keine unterschiedlichen Regeln. Man unterscheidet generell nur zwischen Basislastschrift (fuer Verbraucher) und Firmenlastschrift.
                              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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