Hallo, ich habe da mal eine Frage bzgl. Werbungskostenpauschalen in dem Fall, dass man unterjährig vom AN zum Rentner wird. Konkret: In 2020 war ich in den ersten 3 Monaten arbeitsloser Arbeitnehmer mit ALG-1 vom Jobcenter; seit dem 01.04.2020 dann Rentner bei der DRV. Zusätzlich beziehe ich seit 01.01.2019 ganzjährig eine monatliche Betriebsrente.
Jetzt meine Frage: Welche WK-Pauschale(n) darf ich denn jetzt für 2020 geltend machen? Nur 102 € oder auch 1000 € oder auch anteilig - also 1000 * 0,25 + 102 * 0,75 ...?
Für eine kurzfristige Antwort vielen Dank im Voraus.
MfG S.O.1955
Jetzt meine Frage: Welche WK-Pauschale(n) darf ich denn jetzt für 2020 geltend machen? Nur 102 € oder auch 1000 € oder auch anteilig - also 1000 * 0,25 + 102 * 0,75 ...?
Für eine kurzfristige Antwort vielen Dank im Voraus.
MfG S.O.1955
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