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ALG 1 und Selbstständigkeit

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    ALG 1 und Selbstständigkeit

    Hallo, ich bin seit vielen Jahren Selbstständig. 2019 bis März 2020 war ich fest angestellt. Dann kam Corona und ich habe bis Juni 2021 ALG1 bezogen. Ende 2020 habe ich ein paar Auftritte als selbständige Künstlerin gemacht und mich dafür kurzzeitig beim ALG abgemeldet oder war unter der Grenze der erlaubten Zuverdienste. Außerdem habe ich daran gearbeitet wieder in die Selbstständigkeit zu kommen. Was ich dann im Juni 2021 gemacht habe.
    Jetzt meine Frage:
    Darf ich während der Arbeitslosigkeit meine Rechnungen/ Quittungen als Betriebsausgaben in Elster eintragen. Ich wäre dann nebenberuflich selbstständig (da es ja weniger als 15 Std. die Woche waren) während der Arbeitslosigkeit? Oder darf ich nichts geltend machen da es ja "nur" nebenberuflich war(Arbeitszimmer war ja weiterhin da und Anschaffungen habe ich auch gemacht).

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
    Zuletzt geändert von Natascha55; 20.10.2021, 10:42.

    #2
    Die Einkünfte sind getrennt zu ermitteln. Steuerlich ist die Zahl der Stunden egal. EÜR für selbständige Tätigkeit, Ergebnis dann in Anlage S. Nichtselbständig Anlage N.

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