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Steuer 2020 * Nachzahlung des ehemaligen Arbeitsgebers * Änderung der Steuerklasse

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    Steuer 2020 * Nachzahlung des ehemaligen Arbeitsgebers * Änderung der Steuerklasse

    Hallo ihr Lieben,

    vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen, da ich momentan verzweifle.

    Ich versuche meine Lohnsteuer fürs letzte Jahr zu machen und stehe vor folgendem Problem:
    Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte mir ganz normal meinen letzten Lohn für den halben Januar 2020 gezahlt, mir die Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge zukommen lassen und mir eine Lohnsteuerbescheinigung für 2020 zukommen lassen (im Juli). Es standen allerdings noch Zahlungen von Überstunden und auch Urlaub aus.

    Diese wurden erst später im Jahr berücksichtigt und die Januar-Abrechnung wurde nachträglich korrigiert (Lohnsteuerklasse 1).
    Dann habe ich noch mal eine Abrechnung für den Dezember 2020 bekommen, bei dem Lohnsteuerklasse 6 Anwendung findet.
    Gesamtbrutto, Lohnsteuer-Abzüge usw. sind auf beiden Abrechnungen identisch, aber der Auszahlungsbetrag (mit dem Vermerk "Korrektur aus Januar") ist ein anderer.
    Eine neue/ korrigierte Lohnsteuerbescheinigung habe ich nicht erhalten.

    Wie gehe ich damit bei meiner Steuererklärung um?

    Tausend Dank schon mal.


    #2
    Du nimmst den letzten, richtigen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sowohl für den alten, als auch den neuen Arbeitgeber. Ggf. anfordern.

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      #3
      Ich würde mal zunächst im Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER nachschauen, wie viele Lohnsteuerbescheinigungen abrufbar sind und wann der

      alte Arbeitgeber die Daten an das Finanzamt übermittelt hat.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Charlie24 danke für den Tipp! Bei Mein ELSTER liegt tatsächlich eine andere Lohnsteuerbescheinigung vor, die mein alter Arbeitgeber im Februar 2021 ans Finanzamt übermittelt hat. Die alte Bescheinigung vom 15.7.2020, die mir bislang vorlag, ist online gar nicht zu finden.

        Kommentar


          #5
          Die alte Bescheinigung vom 15.7.2020, die mir bislang vorlag, ist online gar nicht zu finden.
          Die ist dann eben berichtigt oder storniert worden, was ja möglich ist. Man hätte dir allerdings auch den Ausdruck schicken müssen,

          aber den brauchst du ja nicht wirklich, die elektronische Bescheinigung enthält ebenfalls alle Werte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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