AW: EÜR, Gewinnentnahme, wo korrekt eintragen?
Die Frage betrifft Steuerrecht und hat mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun.
Wenn die Rechnung über 5.000,00 € + Umsatzsteuer nur den privaten Nutzungsanteil des Einzelunternehmers umfasst, darf sie den Gewinn nicht beeinflussen.
Wenn sie bei den Fremdfahrzeugkosten in der EÜR erklärt würde (Zeile 60), müsste die private Nutzung in Zeile 19 oder 20 in gleicher Höhe als Betriebseinnahme erkärt werden.
Beim Lesen der amtlichen Anleitung zur Anlage EÜR wird aber klar, dass das so nicht gedacht ist. Die Zeilen 19 und 20 betreffen private Entnahmen aus dem Betriebsvermögen,
zu dem dieses KFZ ja gar nicht gehört. Die Schlussfolgerung daraus musst du selbst ziehen, Steuerberatung ist hier nämlich nicht erlaubt.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
EÜR, Gewinnentnahme, wo korrekt eintragen?
Einklappen
X
-
AW: EÜR, Gewinnentnahme, wo korrekt eintragen?
Hallo,
Rätsel oder Hausaufgabe?
Gruß FIGUL
Einen Kommentar schreiben:
-
EÜR, Gewinnentnahme, wo korrekt eintragen?
Beispiel:
Ein Einzelunternehmen macht als Dienstleistung Außendiensttätigkeiten für seine Kunden bei DEREN Kunden.
Es hat Einnahmen von 100.000,- und Ausgaben von 50.000,- und darf USt. einnehmen und abführen und macht entsprechende Steuererklärungen.
Ein seiner Kunden will gerne, dass der Einzelunternehmer mit einem mit Werbung beklebten "offiziellen" Firmenwagen zu deren Kunden fährt. Im Gegenzug wird vereinbart, dass der Einzelunternehmer das vom Kunden gestellte Auto auch privat nutzen darf, jedoch über die privat gefahrenen KM eine Rechnung seines Kunden erhält, und entsprechend Fahrtenbuch führt.
Am Jahresende stellt der Kunde dem Einzelunternehmer entsprechend 5.000,- netto in Rechnung, zzgl. USt.
Frage:
WIE wird diese Rechnung korrekt in der Steuererklärung angegeben?
Option A:
Die Rechnung wird zunächst als Betriebsausgabe gewertet (da Rechnungsadressat das Einzelunternehmen, und nicht der Privat-Einzelunternehmer ist) und in der EÜR als Gewinnmindernd eingetragen (Wenn ja, dann eher in Feld "60 Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen" oder in Feld "61 Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)" ?)
Die 5.000,- netto werden dann als private Gewinnentnahme in Feld 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG eingetragen.
USt. darf entsprechend abgezogen werden.
Irgendwo in der Einkommensteuererklärung (wo?) werden die € 5.000,- als Privatentnahme/Einnahme verbucht und versteuert.
Option B:
Die Rechnung wird NICHT als Betriebsausgabe gewertet und schlicht nirgends eingetragen.
Option C:
Die Rechnung wird NICHT als Betriebsausgabe gewertet, aber die USt. darf dennoch abgezogen werden in der USt.-Erklärung/EÜR
Einen Kommentar schreiben: