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    Anlage Vorsorgeaufwand

    ich habe noch keine Lohnsteuerbescheinigung und muss die Werte selbst ausrechnen und eintragen
    .
    Sind die Arbeitnehmeranteile, die ich hier eingeben muss, die Gesamtbeiträge für RV, KV, AV und PV aus der letzten Lohnabrechnung vom Jahr?

    #2
    ich habe noch keine Lohnsteuerbescheinigung und muss die Werte selbst ausrechnen und eintragen
    Das kann eigentlich nicht sein, zumindest nicht für das Jahr 2020. Hast du den Bescheinigungsabruf bei Mein ELSTER eingerichtet ?

    Wenn ja, dann schau dort mal nach, ob die Daten für 2020 elektronisch übermittelt wurden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ergänzend: Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Lohnsteuerbescheinigung bis zum 28.02. des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln und Dir danach einen Ausdruck zu übergeben. Deswegen kann das eigentlich nicht sein. Außer für 2021, aber die brauchst Du jetzt ja auch noch nicht. Wenn die Daten für 2020 und früher noch nicht übermittelt wurden, dann haue den Arbeitgeber an, dass er in die Puschen kommt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Ich mache zwei Erklärungen, für 2019 und 2020.
        Mir fehlt die Bescheinigung von 2019. Den Rest konnte ich abrufen. Das Finanzamt meinte, die Daten müssten übermittelt worden sein, auch, wenn ich sie nicht abrufen kann.
        Ich soll die Werte selbst ausrechnen und eintragen. Arbeitnehmer-Anteile kann ich direkt ablesen.
        Wie ich Arbeitgeber-Anteile ausrechne, weiß ich nicht und ohne diesen Eintrag komme ich im Formular nicht weiter.

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          #5
          Das Finanzamt meinte, die Daten müssten übermittelt worden sein, auch, wenn ich sie nicht abrufen kann.
          Wenn Daten übermittelt wurden, dann kann man sie auch abrufen. Bei mir wurde eine Bescheinigung für 2020 verspätet übermittelt,

          nämlich erst im Juni 2021, aber seitdem ist sie abrufbar. Wenn du in der GKV pflichtversichert bist, musst du dafür keine Arbeitgeberzuschüsse eintragen.

          Der Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung entspricht normalerweise dem Arbeitnehmeranteil.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn Daten übermittelt wurden, dann kann man sie auch abrufen. Bei mir wurde eine Bescheinigung für 2020 verspätet übermittelt,

            nämlich erst im Juni 2021, aber seitdem ist sie abrufbar. Wenn du in der GKV pflichtversichert bist, musst du dafür keine Arbeitgeberzuschüsse eintragen.

            Der Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung entspricht normalerweise dem Arbeitnehmeranteil.
            Ich habe mal meinen Arbeitgeber eine Nachricht geschickt, hoffe er ist noch zu erreichen. Als Beleg habe ich jetzt nur Lohnabrechnungnen.

            Ohne Eintrag von Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung bekomme ich eine Fehlermeldung.
            Wäre es jetzt falsch den gleichen Beitrag, wie das Arbeitnehmeranteil einzutragen?

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              #7
              Wäre es jetzt falsch den gleichen Beitrag, wie das Arbeitnehmeranteil einzutragen?
              Nein, ich habe doch geschrieben:

              Der Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung entspricht normalerweise dem Arbeitnehmeranteil.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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