Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen - Zeile 51

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen - Zeile 51

    Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen? (2 = Nein)
    Bin mir hier nicht sicher.
    Muss ich hier eine Angabe machen? Und wass gebe ich als Angestellter ein?

    #2
    Als Angestellter hast Du immer Anspruch auf den Arbeitgeberanteil.

    Kommentar


      #3
      Und wass gebe ich als Angestellter ein?
      Nichts gibst du ein !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X