Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen - Zeile 51

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  • Kununa
    Neuer Benutzer
    • 21.10.2021
    • 9

    #1

    Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen - Zeile 51

    Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen? (2 = Nein)
    Bin mir hier nicht sicher.
    Muss ich hier eine Angabe machen? Und wass gebe ich als Angestellter ein?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Als Angestellter hast Du immer Anspruch auf den Arbeitgeberanteil.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45971

      #3
      Und wass gebe ich als Angestellter ein?
      Nichts gibst du ein !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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