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Einkommenssteuerbelastung zu hoch

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    Einkommenssteuerbelastung zu hoch

    Guten Abend,

    ich habe so eben meine Einkommensteuererklärung, für das Jahr 2020, erstmals bei Elster angefertigt. Diese besteht aus folgenden Anlagen:

    Hauptvordruck
    Anlage Corona Hilfen (wurde dazu aufgefordert, wurden jedoch nicht beantragt)
    Anlage N
    Anlage S
    Anlage Sonderausgaben
    Anlage Vorsorgeaufwand

    Nach Abschluss aller Eintragungen, teilte Elster mir mit, dass diese wohl fehlerfrei erfolgte. Bei der anschließenden Prüfung, rutschte mir jedoch das Herz in die Hose. Und das aus folgendem Grund:

    Zum ersten Mal in meinem Leben, soll ich knapp 800€ nachzahlen. In den Jahren zuvor, bekam ich jedoch stets zwischen 700-900€ zurückgezahlt. Nach Prüfung der detaillierten Auflistung, in Abgleich mit meinen bisherigen Steuerbescheiden, stellte ich jedoch folgenden Unterschied fest. Die Einkommenssteuerbelastung soll angeblich 17,46% beantragen. Für 2019, wurden jedoch 1,01% festgesetzt. Also ein deutlicher Unterschied und möglichweise der Grund für die erstmalige Forderung einer Nachzahlung. Doch auch nach mehrfacher Prüfung aller Anlagen und darin vorgenommenen Zahlen und Summen, kann ich den Fehler nicht feststellen.

    Klingt dieses Problem irgendwem vertraut oder weiß mir Jemand ad hoc weiterzuhelfen? Vielen herzlichen Dank im Voraus!

    #2
    Hallo,

    warum soll die Berechnung nicht stimmen?
    Elster rechnet mit den vorhandenen Daten.
    Wie hoch war der Gewinn in der Anlage S?
    Gruß FIGUL

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      #3
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      warum soll die Berechnung nicht stimmen?
      Elster rechnet mit den vorhandenen Daten.
      Wie hoch war der Gewinn in der Anlage S?
      Vielen Dank für die schnelle Reaktion. Der Gewinn aus freiberuflichen Tätigkeiten liegt bei insgesamt 4277€. Also im Rahmen des Steuerfreibetrags. In der Steuererklärung für 2019, betrug dieser jedoch über 5000€. Daher verwundert es mich umso mehr...

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        #4
        Wo ist jetzt dein Problem ? Du erzielst Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Anlage S). Eventuelle Vorauszahlungen werden in der

        Steuervorausberechnung von Mein ELSTER nicht berücksichtigt, das Finanzamt verrechnet die aber natürlich..

        Eine durchschnittliche Einkommensteuerbelastung von 17,46% ist außerdem nicht ungewöhnlich. Meine eigene Durchschnittsbelastung ist ähnlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von ChrM Beitrag anzeigen

          Vielen Dank für die schnelle Reaktion. Der Gewinn aus freiberuflichen Tätigkeiten liegt bei insgesamt 4277€. Also im Rahmen des Steuerfreibetrags. In der Steuererklärung für 2019, betrug dieser jedoch über 5000€. Daher verwundert es mich umso mehr...
          Hallo,

          du hast Einkünfte als AN.
          Wie kommst du auf die Idee, der Gewinn von Anlage S wäre steuerfrei?
          Gruß FIGUL

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            #6
            Der Gewinn aus freiberuflichen Tätigkeiten liegt bei insgesamt 4277€. Also im Rahmen des Steuerfreibetrags.
            Von welchem Steuerfreibetrag redest du hier ? Du erzielst doch auch Einkünfte als Arbeitnehmer (Anlage N). Der Grundfreibetrag ist

            in den Steuertarif eingearbeitet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wo ist jetzt dein Problem ? Du erzielst Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Anlage S). Eventuelle Vorauszahlungen werden in der

              Steuervorausberechnung von Mein ELSTER nicht berücksichtigt, das Finanzamt verrechnet die aber natürlich..

              Eine durchschnittliche Einkommensteuerbelastung von 17,46% ist außerdem nicht ungewöhnlich. Meine eigene Durchschnittsbelastung ist ähnlich.
              Mein Problem besteht darin, dass ich im Vergleich zum Vorjahr keine nennenswerten Unterschiede feststellen kann. Ich jedoch diesmal nicht etwa 800€ erstattet bekomme, sondern plötzlich zahlen soll. Und das aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen. Daher muss ich davon ausgehen, dass ich irgendwo einen Fehler gemacht habe. Und der einzige, für mich nachvollziehbare Unterschied, besteht in der Einkommenssteuerbelastung, die mir im Vergleich zum Vorjahr (1.01%) unverhältnismäßig hoch erscheint. Ich fertige meine Steuererklärung dieses Jahr erstmals elektronisch an und kann nicht ausschließen, Angaben vergessen oder gar falsch gemacht zu haben...

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                #8
                Um herauszufinden, ob du einen Fehler gemacht hast, wären weitere Angaben erforderlich, insbesondere zur Höhe deines Arbeitslohns.

                Wenn du bisher nicht elektronisch übermittelt hast, woher kennst du dann deine prozentuale Belastung im Vorjahr so genau?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Von welchem Steuerfreibetrag redest du hier ? Du erzielst doch auch Einkünfte als Arbeitnehmer (Anlage N). Der Grundfreibetrag ist

                  in den Steuertarif eingearbeitet.
                  Genau, ich meine den Grundfreibetrag. Ob und wie der in den Steuertarif eingearbeitet ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
                  (vielen Dank im übrigen für den Hinweis, dass der andere Beitrag immer noch bestand!)

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Um herauszufinden, ob du einen Fehler gemacht hast, wären weitere Angaben erforderlich, insbesondere zur Höhe deines Arbeitslohns.

                    Wenn du bisher nicht elektronisch übermittelt hast, woher kennst du dann deine prozentuale Belastung im Vorjahr so genau?
                    Der liegt mir schriftlich vor. Den entnehme ich meinem Bescheid für das Jahr 2019 (auf Seite 3)

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                      #11
                      Die von dir für das Vorjahr angegebene Durchschnittsbelastung von 1,01% wird bereits bei einem zu versteuerndem Einkommen von nur 10.105,00 €

                      erreicht (Grundtarif)
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Die von dir für das Vorjahr angegebene Durchschnittsbelastung von 1,01% wird bereits bei einem zu versteuerndem Einkommen von nur 10.105,00 €

                        erreicht (Grundtarif)
                        Mein Bruttoarbeitslohn für das Jahr 2020 lag bei 34904€. Darüber hinaus gehöre ich der Steuerklasse I an. Uns wurde damals im Studium erklärt, dass wir neben unserem sozialversicherungspflichtigen Einkommen, noch Nebeneinkünfte generieren könnten. Ich bin Sozialpädagoge und gebe ab und zu (auf freiberuflicher Basis) hier und da mal einen Elternabend oder schreibe gelegentlich mal einen Fachartikel. Daraus setzen sich auch die Gewinne in Anlage S zusammen. Ich verfüge über die Information, dass bei solchen geringen Nebeneinkünften der Steuerfreibetrag von 9408€ (in 2020) zum Tragen käme. Da ich in 2020 jedoch 4277€ dazu verdiente, ging/gehe ich bislang davon aus, mich unterhalb dieser Grenze zu befinden.

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                          #13
                          Ich verfüge über die Information, dass bei solchen geringen Nebeneinkünften der Steuerfreibetrag von 9408€ (in 2020) zum Tragen käme.
                          Was aber einfach schlicht falsch ist. Die Einkünfte aus allen Einkunftsarten werden zusammengerechnet, davon werden Vorsorgeaufwendungen

                          und andere Sonderausgaben usw. abgezogen, Am Schluss ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen. Die festgesetzte Einkommensteuer

                          macht einen bestimmten Prozentwert deines zu versteuernden Einkommens aus. Das lässt sich mit dem Taschenrechner nachrechnen, 1,01%

                          sind es in deinem Fall sicher nicht.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Bei Einnahmen in Höhe von fast 40.000 Euro nur 1 % = 400 Euro Steuer - das erwartet doch niemand, oder?

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              Bei Einnahmen in Höhe von fast 40.000 Euro nur 1 % = 400 Euro Steuer - das erwartet doch niemand, oder?
                              Hallo,

                              doch der TE
                              Gruß FIGUL

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