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Einkommenssteuerklärung berücksichtigt Vorauszahlung nicht

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    Einkommenssteuerklärung berücksichtigt Vorauszahlung nicht

    Hallo,
    meine Frau hat eine kleine Selbständigkeit und zahlt 1/4-jährliche eine Vorrauszahlung.
    Diese habe ich auch in der EUR angegeben. Bei der Steuerberechnung wird diese aber nicht berücksichtigt.
    Jedenfalls wird die Nachzahlung nicht um diesen Betrag reduziert.
    Oder wird das erst im offiziellen Steuerbescheid des FA ausgewiesen?

    #2
    Hallo,

    Vorauszahlungen kommen nirgendswohin.
    Nicht in die EÜR und nicht in die EKst-Erklärung.
    Was hast du da gemacht
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo,

      ich habe sie in der EÜR unter Vorauszahlungen eingetragen und erwartet dass dies bei der Berechnung
      der Steuer berücksichtigt wird.
      Das war dann wohl ein Denkfehler.

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        #4
        Das war dann wohl ein Denkfehler.
        Ein ziemlich kapitaler Denkfehler sogar ! Die Einkommensteuer ist keine Betriebsausgabe, sie gehört zu den persönlichen Steuern

        und kann nirgendwo steuerlich geltend gemacht werden
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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