Moin zusammen,
erstmal muss ich mich mit dem Thema Dienstwagen und Einkommensteuererklärung beschäftigen. Mein Dienstwagen ist pauschal besteuert mit 1% und 0,03% für den Weg zu Arbeit. Mein Arbeitgeber übernimmt alle Kosten, bis aufs Tanken und Waschen. Nun sind ja nach Urteil des BFH und Mitteilung des Bundesfinanzministeriums diese Kosten als Werbungskosten absetzbar, da diese den Nutzungswert des Dienstwagens reduzieren. Ich hab jetzt also alle meine Tankkosten für dieses Auto mit entsprechendem Hinweis als Werbungskosten angegeben.
Kann ich dann weiterhin die Entfernungspauschale ansetzen? Nach Abzug meiner Tankkosten bleibt weiterhin ein zu versteuernder Geldwerten Vorteil übrig, ich konnte meine Kosten also nicht auf 0 drücken.
Danke und Gruß!
erstmal muss ich mich mit dem Thema Dienstwagen und Einkommensteuererklärung beschäftigen. Mein Dienstwagen ist pauschal besteuert mit 1% und 0,03% für den Weg zu Arbeit. Mein Arbeitgeber übernimmt alle Kosten, bis aufs Tanken und Waschen. Nun sind ja nach Urteil des BFH und Mitteilung des Bundesfinanzministeriums diese Kosten als Werbungskosten absetzbar, da diese den Nutzungswert des Dienstwagens reduzieren. Ich hab jetzt also alle meine Tankkosten für dieses Auto mit entsprechendem Hinweis als Werbungskosten angegeben.
Kann ich dann weiterhin die Entfernungspauschale ansetzen? Nach Abzug meiner Tankkosten bleibt weiterhin ein zu versteuernder Geldwerten Vorteil übrig, ich konnte meine Kosten also nicht auf 0 drücken.
Danke und Gruß!
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