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Anlage Corona-Hilfen ODER in EÜR Z. 15?

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    Anlage Corona-Hilfen ODER in EÜR Z. 15?

    Ich bin Selbständig. In EÜR Z 15 habe ich die Corona-Hilfen eingetragen.

    Nun muss ich auch die Anlage Corona-Hilfe ausfüllen, habe aber Sorge, dass mit das dann doppelt als "Einnahme" angerechnet wird. Kann ich da ausfüllen:

    Bezeichnung des Betriebs / Betriebssteuernummer: Freiberuflich 1234,56 € - aber schon in EÜR Z. 15 angegeben!
    Betrag: 0 € ?

    Zielsetzung bei mir ist immer, dass der Bearbeiter von meinen Einträgen weniger verwirrt ist als ich von dem Formular.

    #2
    Hallo,

    Zitat: Nun muss ich auch die Anlage Corona-Hilfe ausfüllen, habe aber Sorge, dass mit das dann doppelt als "Einnahme" angerechnet wird.
    Warum?
    Schau dir die Berechnung an
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Die Anlage Corona-Hilfen hat ausschließlich nachrichtlichen Charakter. In Zeile 15 der EÜR kann ja jemand auch nur die Summe aller umsatzsteuerfreien

      Betriebseinnahmen eintragen. Das Finanzamt will es eben genau wissen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke für die Antworten!

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