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Zeile 15 Anlage EÜR

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    Zeile 15 Anlage EÜR

    Hallo ich bin freiberuflich an einer Musikschule tätig. Meine gesamten Honorare sind umsatzssteuerfrei. Diese habe ich in Zeile 15 eingetragen. Die Einkommenssteuer und die Anlage EÜR ist schon weggeschickt. Ich habe jetzt festgestellt das in Zeile 15 auch die Corona Hilfen eingetragen werden. Als Bezeichnung im Feld habe ich wie letztes Jahr: Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen und natürlich die Summe der Einnahmen angegeben. Jetzt befürchte ich natürlich, dass das Finanzamt denkt , dass in dieser Summe umsatzsteuerfreie Corona Hilfen mit drin sind die ich nicht hatte. Sollte ich die Anlage EÜR nochmals korrigieren mit einer neuen Bezeichnung wie zb. Honorar Musikschule oder ähnliches?

    #2
    Hallo,

    du musst ja noch die Anlage Coronahilfe in der Eksterklärung ausfüllen.
    Dort gibst du nein an
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ja die Anlage Coronahilfe habe ich ausgefüllt und Nein angegeben. Reicht das denn aus. Da ich nur umsatzsteuerfreie Einnahmen habe sind die in Zeile 15 der EÜR eingetragen. Dort müssten dann ja auch die Coronahilfen eingetragen werden, wenn man welche bekommen hatte. Sollte ich den Finanzamt eventuell noch mitteilen, dass es sich bei den Betrag nur um meine Honorare aus der Musikschule handelt oder reicht zur Unterscheidung aus, dass ich die Anlage Coronahilfe ausgefüllt habe und Nein angegeben habe. Dies entspricht auch den Tatsachen.

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        #4
        Hallo,

        warum so kompliziert.
        Keine Hilfe bekommen, kein Eintrag.
        Textfeld musst du natürlich ausfüllen in Z 15
        Gruß FIGUL

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          #5
          Ich habe das alles schon wegeschickt,dies hatte ich oben unter meinen ersten Beitrag schon geschrieben. In Zeile 15 sind wie gesagt meine umsatzsteuerfreien Betriebseinnahmen durch die Musikschule eingetragen. Als Bezeichnung im Textfeld habe ich Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen eingetragen. Später nachdem ich schon alles weggeschickt hatte habe ich festgestellt, dass dort auch die Coronahilfen eingetragen werden. Durch meine Bezeichnung im Textfeld Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen habe ich jetzt im Nachhinein gedacht das dies mißverständlich klingt und damit auch erhaltene Coronahilfen gemeint sein könnten bzw. sich mit in der Summe befinden könnten. Aber ich denke , da ich die Anlage Coronahilfe ausgefüllt habe und Nein angegeben habe müsste es doch klar sein das in der Summe die ich in Zeile 15 eingetragen habe keine Coronahilfen enthalten sein können. Das zum Hintergrund warum ich hier nochmal angefragt hatte.

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            #6
            ..., müsste es doch klar sein das in der Summe die ich in Zeile 15 eingetragen habe keine Coronahilfen enthalten sein können.
            Du machst dir zu viele Gedanken, natürlich ist das klar. Wenn jemand ein Buchhaltungsprogramm verwendet und seine EÜR damit überträgt, wird

            für Zeile 15 der EÜR auch nur eine Gesamtsumme übertragen. Buchhaltungsprogramme können nämlich keine Einzelpositionen übertragen, das ist

            eine Besonderheit von Mein ELSTER, die im Übrigen nicht dazu verpflichtet, Einzelpositionen zu erfassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              OK vielen Dank.

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