Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Angestellt in GB als Contractor mit Umbrella Company

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Angestellt in GB als Contractor mit Umbrella Company

    Hallo zusammen!

    Vor knapp einem Jahr bin ich aus England zurück nach Deutschland gezogen und stehe nun vor meiner ersten Steuererklärung.

    Ich bin seit +3 Jahren per Umbrella Company in England als Contractor angestellt. Da ich aber nur einen Arbeitgeber und regelmäßig eingeteilte Arbeitsschichten habe, falle ich in Deutschland nicht recht unter die Selbständigkeit, auch wenn ich freiwillig gesetzlich versichert bin.

    Ich zahle 100% Steuern in England (Umbrella Company übernimmt diese Funktion) und dank Brexit ist alles noch komplizierter geworden.


    Ich weiß nicht, wie ich meine Steuererklärung aufbaue bzw welche Formulare die richtigen in meinem Fall sind. Ich stehe quasi bei Null und die Angestellten beim Finanzamt waren auch relativ überfragt.


    Kennt sich jemand mit dieser Situation aus?
    Ich wäre über jede Hilfe sehr dankbar!


    Viele Grüße
    Shaliah

    #2
    Vor knapp einem Jahr bin ich aus England zurück nach Deutschland gezogen
    Dann benötigst du außer den Anlagen, die du für deine deutschen Einkünfte brauchst, in jedem Fall die Anlage WA-ESt. In der kannst du

    die Einkünfte angeben, die vor dem Zuzug nach Deutschland in England versteuert wurden. Wenn du weiter für den AG in England arbeitest,

    wirst du auch die Anlage N-AUS ausfüllen müssen. Du musst dich schlau machen, was im DBA steht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für deine Rückmeldung,
      das hilft schon mal weiter!

      Ich habe vor meiner Auswanderung als Studentin gearbeitet und mein Gehalt wurde nicht versteuert. Seit dem hatte ich keine Einkünfte in Deutschland.

      Weißt du, ob/wo ich vor und nach dem Brexit eine Notiz machen muss? Da gelten vermutlich unterschiedliche Besteuerungen.

      Danke!

      Kommentar


        #4
        Das Gehalt wurde, wenn es nicht pauschal vom Arbeitgeber versteuert wurde, schon besteuert, die Steuer war aber wohl zufällig 0. Das ist etwas Anderes !

        Der Brexit dürfte da keine Auswirkung haben, das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit GB ist davon unabhängig.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...
        X