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    Zuschüsse vom Arbeitgeber

    Guten Morgen Zusammen,

    Ich sitze gerade daran die Steuererklärungen für meine Mutter der letzten 4 Jahre zu machen.
    Dabei ist mir aufgefallen auf den Monatsabrechnungen, dass meine Mutter:
    - Km-Geld Erstattung bekommt (pauschal mit 15 % versteuert)
    - Telefonkosten Erstattung
    Hintergrundinformation:
    Meine Mutter arbeitet in der häuslichen Pflege und nutzt das Privatauto für die Fahrten sowie ihr Privathandy + Vertrag.
    Aus diesem Grund bekommt Sie eine prozentuale Erstattung der Kosten von ihrem Arbeitgeber.

    Ich stelle mir jetzt die Frage, ob ich die Erstattungen für die Kosten in der Steuererklärung angeben muss.

    Mit freundlichen Grüßen
    David Schmitz

    #2
    Zitat von Finanzfrei Beitrag anzeigen
    Guten Morgen Zusammen,

    Ich sitze gerade daran die Steuererklärungen für meine Mutter der letzten 4 Jahre zu machen.
    Dabei ist mir aufgefallen auf den Monatsabrechnungen, dass meine Mutter:
    - Km-Geld Erstattung bekommt (pauschal mit 15 % versteuert)
    - Telefonkosten Erstattung
    Hintergrundinformation:
    Meine Mutter arbeitet in der häuslichen Pflege und nutzt das Privatauto für die Fahrten sowie ihr Privathandy + Vertrag.
    Aus diesem Grund bekommt Sie eine prozentuale Erstattung der Kosten von ihrem Arbeitgeber.

    Ich stelle mir jetzt die Frage, ob ich die Erstattungen für die Kosten in der Steuererklärung angeben muss.

    Mit freundlichen Grüßen
    David Schmitz
    Hallo,

    natürlich.
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Kannst du mir eine Begründung liefern warum die Erstattungen aufgeführt werden müssen?
      Weil normalerweise würde meine Mutter für die Fahrten ja ein Auto zur Verfügung gestellt bekommen sowie ein Diensthandy mit entsprechenden
      Vertrag.
      Darauf verzichtet Sie, weil Sie dafür den Ausgleich bekommt.

      Kommentar


        #4
        Die Kosten musst du natürlich ebenfalls erfassen, wobei Fahrten zu den Patienten m. W. unter Auswärtstätigkeit zu erklären sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          In diesem Gebiet bin ich noch relativ frisch und lese mich gerade etwas ein.
          Was für eine Konsequenz ziehe ich jetzt daraus:
          - Wo in der Steuererklärung muss ich die Erstattungen vom Arbeitgeber angeben ?
          - Muss Sie dann quasi ein Fahrtenbuch führen für jede beruflich Patienten fahrt ? Sowie ein Telefonbuch ?
          und diese Kosten werden dann separat in der Steuererklärung erfasst?

          Ich kann immer noch nicht so ganz nachvollziehen warum.
          Ich weiß dann gar nicht, ob sich eine Steuererklärung für sie lohnt.

          Kurz einmal ein Background, wir mussten für 2019, Anfang diesen Jahres eine Ganz schnell machen, weil 2019 Krankengeld bekam.
          und dort ist uns im Nachgang aufgefallen, dass dort die Sachen auch nicht angegeben wurden.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Finanzfrei Beitrag anzeigen
            Kannst du mir eine Begründung liefern warum die Erstattungen aufgeführt werden müssen?
            Weil normalerweise würde meine Mutter für die Fahrten ja ein Auto zur Verfügung gestellt bekommen sowie ein Diensthandy mit entsprechenden
            Vertrag.
            Darauf verzichtet Sie, weil Sie dafür den Ausgleich bekommt.
            Hallo,

            eben weil sie einen Ausgleich bekommt verringern sich doch ihre Kosten.
            Zusätzlich kann sie ab 8 Stunden Abwesenheit von zuhause Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
            Aber das weiist du ja sicher.
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

              Hallo,

              eben weil sie einen Ausgleich bekommt verringern sich doch ihre Kosten.
              Zusätzlich kann sie ab 8 Stunden Abwesenheit von zuhause Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
              Aber das weiist du ja sicher.
              Sehe ich nicht so, weil normalerweise würde der Arbeitgeber die Kosten für das Auto (Sprit, KfZ, Reparaturen etc. tragen), gleiches beim Handy.
              Und meine Mutter nutzt dafür jetzt ihre Privaten Sachen und trägt die Kosten alleine.
              Im Gegenzug dafür, bekommt Sie eine vereinbarte Erstattung.

              Genau das mit der Verpflegungsmehraufwand kenne ich.

              Kommentar


                #8
                Muss Sie dann quasi ein Fahrtenbuch führen für jede beruflich Patienten fahrt ? Sowie ein Telefonbuch ?
                Aufzeichnungen zu den Fahrten wären sicher hilfreich, es gibt doch wohl auch einen Dienstplan. Die beruflich veranlassten Telefonkosten

                kann man anhand von Erfassungen über einen repräsentativen Zeitraum von mehreren Monaten auch schätzen. Es kann im Übrigen sein,

                dass die Telefonkostenerstattung im steuerpflichtigen Bruttolohn enthalten sind, das siehst du aus den Abrechnungen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Finanzfrei Beitrag anzeigen

                  Sehe ich nicht so, weil normalerweise würde der Arbeitgeber die Kosten für das Auto (Sprit, KfZ, Reparaturen etc. tragen), gleiches beim Handy.
                  Und meine Mutter nutzt dafür jetzt ihre Privaten Sachen und trägt die Kosten alleine.
                  Im Gegenzug dafür, bekommt Sie eine vereinbarte Erstattung.

                  Genau das mit der Verpflegungsmehraufwand kenne ich.
                  Hallo,

                  deine Mutter erklärt ihre Kosten (z.Bsp. 0,30ct /gefhrene km)
                  da gibt sie die Erstattung des AG ein, denn ihre Kosten verringern sich durch die Erstattung des AG.
                  Im Idealfall ergibt sich unterm Strich Null.
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    da gibt sie die Erstattung des AG ein, denn ihre Kosten verringern sich durch die Erstattung des AG.
                    Komisch ist, dass der AG eine pauschal versteuerte Fahrtkostenerstattung gewährt, was ja eigentlich nur für die Entfernungspauschale vorgesehen ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hatte mich auch schon gewundert, dass es Kilometergeld gibt, ohne dass ein Fahrtenbuch vorhanden wäre ...

                      Kommentar


                        #12
                        Im Umkehrschluss würde das für meine Mutter heißen eine Steuererklärung wäre nicht sinnvoll ?

                        Ich frag meine Mutter mal wie der Arbeitgeber die Erstattung berechnet hat.

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                          #13
                          Ob die Steuererklärung für deine Mutter sinnvoll ist oder nicht, sagt dir die Prüfberechnung von "Mein ELSTER".
                          Erklärung richtig und vollständig ausfüllen, Prüfrechnen und kucken obs eine Erstattung gibt.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                            #14
                            Ich habe das ganze in Wiso schon abgebildet.
                            Dort würde meine Mutter etwas zurück bekommen.

                            Allerdings halt ohne die Erstattungen.
                            Ich weiß halt jetzt nicht wie Ich die eintrage, weil ich nicht weiß ob man die noch nachvollziehen kann.

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                              #15
                              Zitat von Finanzfrei Beitrag anzeigen
                              Ich weiß halt jetzt nicht wie Ich die eintrage, weil ich nicht weiß ob man die noch nachvollziehen kann.
                              Da der AG die Erstattungen als Betriebsausgaben abgesetzt haben dürfte, sind die natürlich nachzuvollziehen (und ich hoffe, du erwartest keine Antwort der Art "Lass die Erstattungen weg, merkt eh keiner").

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