Hallo,
wie oben im Titel schon geschrieben, ist meine Frage, ob man für eine GbR immer eine Feststellungserklärung abgeben muss?
Also egal was man anbietet? (Wir haben einen Onlineshop).
Und wenn ja, welche Anlagen müssen zusätzlich zum Mantelbogen noch angewählt werden?
Wir verkaufen oft über Ebay, versenden auch ins Ausland. Zählt das dann schon zu Auslandsbezügen?
Danke für die Antworten!
wie oben im Titel schon geschrieben, ist meine Frage, ob man für eine GbR immer eine Feststellungserklärung abgeben muss?
Also egal was man anbietet? (Wir haben einen Onlineshop).
Und wenn ja, welche Anlagen müssen zusätzlich zum Mantelbogen noch angewählt werden?
Wir verkaufen oft über Ebay, versenden auch ins Ausland. Zählt das dann schon zu Auslandsbezügen?
Danke für die Antworten!
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