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Brauche ich eine Feststellungserklärung als GbR mit einem Onlineshop?

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    Brauche ich eine Feststellungserklärung als GbR mit einem Onlineshop?

    Hallo,

    wie oben im Titel schon geschrieben, ist meine Frage, ob man für eine GbR immer eine Feststellungserklärung abgeben muss?
    Also egal was man anbietet? (Wir haben einen Onlineshop).

    Und wenn ja, welche Anlagen müssen zusätzlich zum Mantelbogen noch angewählt werden?

    Wir verkaufen oft über Ebay, versenden auch ins Ausland. Zählt das dann schon zu Auslandsbezügen?

    Danke für die Antworten!

    #2
    Zitat von -MS Beitrag anzeigen
    ....
    wie oben im Titel schon geschrieben, ist meine Frage, ob man für eine GbR immer eine Feststellungserklärung abgeben muss?
    Also egal was man anbietet? ...
    Hallo -MS,
    ja muss man, schon als Grundlagenbescheid erforderlich für die Gewinnfeststellung in der Einkommensteuer der einzelnen Beteiligten.
    Dabei sein muss außer dem Hauptvordruck, Anlage FB und Anlage FE

    Tschüß

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