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Einkommensteuererklärung Reisekosten

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    Einkommensteuererklärung Reisekosten

    Guten Tag,
    ich sitze derzeit an meiner Steuererklärung und nun stellt sich folgende Frage:
    Ich nutze für Arbeitszwecke das Privat-KFZ meines Arbeitgebers welches mir zu freien Verfügung überlassen wurde.
    Nun möchte ich die gefahrenen km als Reisekosten angeben, ist das rechtens oder kann das zu Problemen führen, da das Fahrzeug nicht auf mich zugelassen ist?

    Vielen Dank für die Antwort
    Grüße

    #2
    Mit was erstellst Du die Steuererklärung denn?

    Kommentar


      #3
      Mit WiSo und der Elster Implementierung zwecks Übergabe. Soweit ich es mitbekommen habe sind auch überlassene Fahrzeuge für die Reisekosten zulässig, ist das korrekt?

      Kommentar


        #4
        Soweit ich es mitbekommen habe sind auch überlassene Fahrzeuge für die Reisekosten zulässig, ist das korrekt?
        Das Forum hier befasst sich mit Fragen zur elektronischen Steuererklärung - ELSTER -, nicht mit Fragen zum Steuerrecht.

        In den amtlichen Formularen (die auch bei WISO aufrufbar sein sollten), steht bei den Zeilen 61 und 100 der Anlage N genau dabei, was zulässig ist

        und was nicht. Wenn der PKW des Arbeitgebers zu dessen Betriebsvermögen gehört, wäre es ein Firmenwagen.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 18.11.2021, 18:05.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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