Hallo zusammen,
im Zeitraum von September 16 bis Februar 19 habe ich in Vollzeit an zwei aufeinander aufbauenden Weiterbildungen teilgenommen. Zwischen diesen beiden Weiterbildungen habe ich im Jahre 2018 eine dreimonatige Vollzeitbeschäftigung ausgeübt.
Durch die anfallenden Bildungsangaben, vor allem in 2017 und 2018, kann ich also einen Verlustvortrag geltend machen. Leider hatte ich bei der Steuererklärung für diese beiden Jahre versäumt, den Haken für die Berechnung des Verlustvortrages zu setzten. Diese Berechnung habe ich vor einigen Wochen nachträglich beim Finanzamt beantragt, da ich den Verlustabzug gerne in 2020 verrechnen wollte und daraufhin auch jetzt die aktualisierten Bescheide aus 2017 und 2018 bekommen.
Tatsächlich wurde mir für das Jahr 2017 ein Verlustvortrag anerkannt. Da ich aber auch die Verlustvortragsberechnung aus 2018 beantragt habe und in diesem Jahr drei Monate Einnahmen bezogen habe, wurde dieser direkt in die aktualisierte Steuererklärung von 2018 als Verlustabzug von den Einnahmen abgerechnet. Übrig vom Verlustvortrag von 2017 bleiben somit wenige hundert Euro, wobei sich in der Steuererklärung 2018 nichts zu meinem Vorteil geändert hat, da ich aus diesem Jahr schon die maximale Erstattung wiederbekommen habe.
Ist dieses vorgehen, dass ein nachträglich berechneter Verlustvortrag direkt im bereits erklärten Folgejahr verrechnet wird, so üblich, oder ist es zu dieser Berechnung nur durch meine ebenfalls nachträglich beantragte Berechnung für 2018 gekommen?
Ich hätte diesen Verlustvortrag wie schon erwähnt gerne erst in 2020, also in einem komplettes Jahr der Vollbeschäftigung, abziehen lassen. Wäre es eine realistische Möglichkeit, für die Neuberechnung von 2018 einen Einspruch einzulegen, sodass der Verlustvortrag bis dato nicht abgezogen worden ist, um diesen so in 2020 mitberücksichtigen zu lassen?
Vielen Dank im Voraus!
im Zeitraum von September 16 bis Februar 19 habe ich in Vollzeit an zwei aufeinander aufbauenden Weiterbildungen teilgenommen. Zwischen diesen beiden Weiterbildungen habe ich im Jahre 2018 eine dreimonatige Vollzeitbeschäftigung ausgeübt.
Durch die anfallenden Bildungsangaben, vor allem in 2017 und 2018, kann ich also einen Verlustvortrag geltend machen. Leider hatte ich bei der Steuererklärung für diese beiden Jahre versäumt, den Haken für die Berechnung des Verlustvortrages zu setzten. Diese Berechnung habe ich vor einigen Wochen nachträglich beim Finanzamt beantragt, da ich den Verlustabzug gerne in 2020 verrechnen wollte und daraufhin auch jetzt die aktualisierten Bescheide aus 2017 und 2018 bekommen.
Tatsächlich wurde mir für das Jahr 2017 ein Verlustvortrag anerkannt. Da ich aber auch die Verlustvortragsberechnung aus 2018 beantragt habe und in diesem Jahr drei Monate Einnahmen bezogen habe, wurde dieser direkt in die aktualisierte Steuererklärung von 2018 als Verlustabzug von den Einnahmen abgerechnet. Übrig vom Verlustvortrag von 2017 bleiben somit wenige hundert Euro, wobei sich in der Steuererklärung 2018 nichts zu meinem Vorteil geändert hat, da ich aus diesem Jahr schon die maximale Erstattung wiederbekommen habe.
Ist dieses vorgehen, dass ein nachträglich berechneter Verlustvortrag direkt im bereits erklärten Folgejahr verrechnet wird, so üblich, oder ist es zu dieser Berechnung nur durch meine ebenfalls nachträglich beantragte Berechnung für 2018 gekommen?
Ich hätte diesen Verlustvortrag wie schon erwähnt gerne erst in 2020, also in einem komplettes Jahr der Vollbeschäftigung, abziehen lassen. Wäre es eine realistische Möglichkeit, für die Neuberechnung von 2018 einen Einspruch einzulegen, sodass der Verlustvortrag bis dato nicht abgezogen worden ist, um diesen so in 2020 mitberücksichtigen zu lassen?
Vielen Dank im Voraus!
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