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Einkommenssteuererklärung trotz Gewerbeabmeldung

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    Einkommenssteuererklärung trotz Gewerbeabmeldung

    Hallo,

    Ich habe eine Erinnerung vom Finanzamt bekommen, dass ich meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2020 abgeben soll. Nun habe ich mein Gewerbe aber seit 20.12.2019 nicht mehr. Ich habe es am 20.12.2019 abgemeldet .

    Ich habe für das Jahr 2019 Einkommenssteuererklärung abgegeben und auch einen Steuerbescheid vom Finanzamt gehalten.

    Nach meine Gewerbeabmeldung hatte ich keine Einkommen und Ausgaben für das Gewerbe gehabt.

    Muss ich jedoch eine Einkommensteuererklärung abgeben oder was soll ich jetzt tun?

    Danke für eurer Hilfe!

    #2
    Muss ich jedoch eine Einkommensteuererklärung abgeben oder was soll ich jetzt tun?
    Es gibt ja auch noch andere steuerpflichtige Einkünfte, aufgrund derer eine Einkommensteuererklärung verpflichtend abgegeben werden muss.

    Wenn du 2020 keine derartigen Einkünfte erzielt hast, musst du dich mit deinem Finanzamt in Verbindung setzen, damit das Erinnerungssignal

    gelöscht wird. Das Finanzamt kann dich aber selbst dann auffordern, für 2020 noch eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Ich habe keine andere steuerpflichtige Einkünfte.
      Werde ich mit meinem Finanzamt in Verbindung setzen.

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