Im Jahr 2020 bin ich in eine neue Eigentumswohnung eingezogen. Beim Einzug ließ ich die Wohnung streichen. Darf ich die Arbeitskosten für die Maler als Handwerkerleistungen angeben?
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Arbeitskosten für die Maler als Handwerkerleistungen angeben in einer neuen Wohnung?
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Arbeitskosten für die Maler als Handwerkerleistungen angeben in einer neuen Wohnung?
Zuletzt geändert von Josef Testa; 26.11.2021, 14:47.Stichworte: -
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