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Arbeitskosten für die Maler als Handwerkerleistungen angeben in einer neuen Wohnung?

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    Arbeitskosten für die Maler als Handwerkerleistungen angeben in einer neuen Wohnung?

    Im Jahr 2020 bin ich in eine neue Eigentumswohnung eingezogen. Beim Einzug ließ ich die Wohnung streichen. Darf ich die Arbeitskosten für die Maler als Handwerkerleistungen angeben?
    Zuletzt geändert von Josef Testa; 26.11.2021, 14:47.

    #2
    Das ist Steuerrecht und keine Frage zur Erstellung der Erklärung mit ELSTER.

    Ansonsten, frag Tante google da findest du genug Antworten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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